Je emissionsärmer und leichter das Fahrzeug, desto geringer der Betrag pro Kilometer. Die Maut gilt für niederländische und ausländische Fahrzeuge der Kategorien N2 und N3. Diese Fahrzeuge haben eine technisch zulässige Gesamtmasse ab 3.500 Kilogramm.
Um die LKW-Maut bezahlen zu können, benötigen Sie einen Vertrag mit einem Mautdienstleister und ein funktionierendes Bordgerät. Dieser Mautdienstleister liefert das Bordgerät und überweist die Einnahmen aus der LKW-Maut an den niederländische Staat.
Haben Sie bereits ein Bordgerät von einem Mautdienstleister? Dann erkundigen Sie sich, ob Sie Ihren Vertrag für die Niederlande anpassen lassen können. Stellen Sie sicher, dass Sie einen Vertrag und ein Bordgerät haben, bevor Sie ab dem 1. Juli in den Niederlanden fahren. Ab dem 1. Juli 2026 muss das Bordgerät immer in Betrieb sein, wenn Sie in den Niederlanden fahren.
Die Eurovignette wird in den Niederlanden am 1. Juli 2026 abgeschafft.
(Quelle: IHK Ostwestfalen)