Bei der Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister der niederländischen Kamer van Koophandel (KVK) müssen die unternehmerischen Tätigkeiten angegeben werden. Auf Grundlage dieser Angaben wird dem Unternehmen ein SBI-Code zugewiesen. Im Rahmen einer im September 2025 erfolgenden Revision der SBI-Klassifikation werden automatisch neue SBI-Codes an bereits bestehende Eintragungen vergeben - basierend auf den zu diesem Zeitpunkt im Handelsregister vermerkten Tätigkeiten. Unternehmen sollten prüfen, ob ihr Handelsregistereintrag die tatsächliche Geschäftstätigkeit widerspiegelt - und Änderungen rechtzeitig bei der KVK melden. Ein fehlerhafter SBI-Coder kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
(Quelle: Deutsch-Niederländische Handelskammer, Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen)