Zum Hauptinhalt springen
Auf dem Bild ist eine Baustelle zu sehen.

Österreich: Doppelte Beiträge bei Spenglerarbeiten

Seit 01.11.2024 fallen Spenglerarbeiten in Österreich unter die BUAK-pflichtigen Tätigkeiten. Auch hierzulande gibt es eine Bauarbeiterausgleichskasse, die SOKA-DACH, an die auch Spengler Beiträge abführen müssen, wenn deren Tätigkeit überwiegend zum Dachdeckerhandwerk gehört.

Während es ein Abkommen auf gegenseitige Beitragsfreistellung zwischen der österreichischen BUAK (Bauarbeiter- und Urlaubskasse) und ihrem deutschen Pendant, der SOKA-BAU gibt, fehlt dieses im Verhältnis mit der SOKA-DACH. So kann es passieren, dass der Fachbetrieb unfreiwillig zum „Doppelmitglied“ wurde und nachträglich erneut zur Kasse gebeten wurde.

Spenglereien, die Aufträge in Österreich annehmen wollen und der SOKA-DACH angehören, sollten sich auf alle Fälle über die zusätzlichen BUAK-Beiträge informieren. 

(Quelle: BHI

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.

Hinweis

Diese Seite gehört zum Außenwirtschaftsportal Außenwirtschaftsportal Bayern.
Geben Sie bitte Ihre PLZ ein, um neben den regionalen Inhalten auch die passenden Ansprechpartner angezeigt zu bekommen.
Sie sind nicht aus Außenwirtschaftsportal Bayern? Dann können Sie diese Seite dennoch besuchen, indem Sie diesen Hinweis schließen.

Jetzt Postleitzahl eingeben