Seit Januar 2025 müssen Unternehmen aus der EU und EFTA bestimmte Warentransporte mit Polenbezug im elektronischen SENT-System melden. Die Pflicht gilt auch für Transitverkehre. Der Katalog der betroffenen Waren wurde zuletzt erweitert und umfasst seit März 2026 auch Kleidung und Schuhe ab definierten Mengenschwellen. Je nach Rolle (Absender, Empfänger, Frachtführer) bestehen unterschiedliche Melde-, Aktualisierungs- und Nachweispflichten, einschließlich der laufenden Geolokalisierung. Verstöße werden streng sanktioniert und können zu erheblichen Bußgeldern sowie Transportstopps führen. Deutsche Unternehmen sollten daher vorab die Meldepflicht prüfen und Zuständigkeiten vertraglich klar festlegen: aufgrund der Komplexität empfiehlt die AHK Polen die Hinzuziehung rechtlicher Beratung.
Katalog mit betroffenen Waren
Bei Fragen zu diesem Thema steht Roland Fedorczyk von der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Warschau zur Verfügung.
Ansprechpartner der AHK Polen
Quelle: AHK Polen
Polen: Hinweise zum grenzüberschreitenden Warenverkehr
Seit Januar 2025 müssen Unternehmen aus der EU/EFTA bestimmte Warentransporte mit Polenbezug im elektronischen SENT-System melden.In Kooperation mit Enterprise Europe Network
Certificate of recognition