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Praxiswissen Rechnung und Ursprungszeugnis

München - Schon gewusst? Nach deutschem Recht (§ 14 UStG) braucht eine Rechnung KEINE Unterschrift, um gültig zu sein – ganz gleich, ob der Kunde im In- oder Ausland sitzt.

Also nur Mut zum volldigitalen Ursprungszeugnis: Einfach das bewilligte UZ samt Rechnung herunterladen und mit einem Klick an den Kunden senden. Kein Drucken, kein Scannen – dafür mehr Zeit für die schönen Dinge im Büroalltag!

Gleiches gilt übrigens auch für die Erklärung auf der Rückseite beim Ursprungszeugnis: Sie muss nicht unterschrieben sein. Entscheidend ist, dass der Aussteller klar erkennbar ist und dieser lässt sich an Hand von Feld 1 (Absender) auf der Vorderseite klar identifizieren. › Dazu mehr hier auf den Websieten der IHK München.

Quelle: IHK München

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