Also nur Mut zum volldigitalen Ursprungszeugnis: Einfach das bewilligte UZ samt Rechnung herunterladen und mit einem Klick an den Kunden senden. Kein Drucken, kein Scannen – dafür mehr Zeit für die schönen Dinge im Büroalltag!
Gleiches gilt übrigens auch für die Erklärung auf der Rückseite beim Ursprungszeugnis: Sie muss nicht unterschrieben sein. Entscheidend ist, dass der Aussteller klar erkennbar ist und dieser lässt sich an Hand von Feld 1 (Absender) auf der Vorderseite klar identifizieren. › Dazu mehr hier auf den Websieten der IHK München.
Quelle: IHK München