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Rückblick Zollforum Bayern 2026 und die Erkenntnis: Ohne gute Daten geht nichts. Ohne gute Mitarbeitende auch nicht.

München - Mit mehr als 3.000 Anmeldungen verzeichnete das IHK Zollforum Bayern vom 6. bis 10. Juli 2026 einen neuen Teilnehmerrekord. In fünf praxisnahen Webinaren informierten renommierte Expertinnen und Experten über aktuelle Entwicklungen im Zoll-, Außenwirtschafts- und Nachhaltigkeitsrecht. Die Themen reichten von der EU-Zollreform über Warenursprung und Präferenzen bis hin zu ESG-Compliance, Zollprüfungen und Haftungsfragen in der Zollabwicklung.

EU-Zollreform: Der Weg zur digitalen Zollunion

Den Auftakt machte Dr. Luisa Cichy von der Generalzolldirektion mit einem Überblick über die geplante EU-Zollreform. Herzstück der Reform wird die künftige EU-Zolldatenplattform (EU Data Hub) sein. Unternehmen erhalten künftig ein zentrales Datenkonto, über das sämtliche Zollinformationen bereitgestellt werden. Die verpflichtende Nutzung ist ab 2034 vorgesehen. Ebenfalls vorgestellt wurde das neue Konzept des Trust and Check Traders (T&C). Deutlich wurde jedoch auch: Viele Umsetzungsfragen sind noch offen. Die zentrale Botschaft lautete daher, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen, die eigene Datenqualität kontinuierlich zu verbessern und sich über Verbände und Interessengruppen aktiv in den weiteren Reformprozess einzubringen.

Warenursprung und Präferenzen: Zahlreiche Neuerungen im Blick behalten

Am zweiten Veranstaltungstag standen aktuelle Entwicklungen im Präferenzrecht im Mittelpunkt. Referent Mathias Meißner von der Generalzolldirektion erläuterte unter anderem die Sonderregelungen für Exporte nach Ägypten und Marokko im PEM-Raum sowie die Ursprungsnachweise im Rahmen des seit Mai geltenden Mercosur-Abkommens.

Einen Überblick zu jüngsten Entwicklungen gab Rainulf Pichner von der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Von besonderer Brisanz: das Zoll- und Handelsabkommen zwischen EU-USA. Für eine präferenzbegünstigte Einfuhr gibt es derzeit kein vorgeschriebenes Muster, es gilt der Grundsatz der freien Nachweisführung. Auch die Digitalisierung der Lieferantenerklärungen wurde thematisiert ab 2028 (Achtung: HS-Code wird gefordert!). Für Unternehmen wird damit die strukturierte und digitale Verwaltung von Ursprungsinformationen weiter an Bedeutung gewinnen.

ESG-Compliance: Nachhaltigkeit wird zur Zollaufgabe

Richard J. Albert von EY Tax GmbH beleuchtete die zunehmende Verzahnung von Zoll- und Nachhaltigkeitsanforderungen. Im Fokus standen insbesondere der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR).

Seine Botschaft war eindeutig: ESG-Compliance beginnt mit belastbaren Stammdaten. Fehlerhafte Daten können auch durch moderne IT-Lösungen nicht korrigiert werden. Unternehmen sollten daher ihre Tarifierungen überprüfen, Betroffenheitsanalysen durchführen, Lieferketten bewerten und Nachhaltigkeitsanforderungen fest in ihr Risikomanagement integrieren. Gleichzeitig wurde betont, dass diese Themen nur interdisziplinär bewältigt werden können und ausreichend Ressourcen, Fachwissen und Verantwortung erfordern.

Zollprüfungen in der Praxis – Schwerpunkte, Ablauf und Vorbereitung

Am vierten Tag des Zollforums gab Tobias Schnettler, Dipl.-Finanzwirt (FH), einen praxisnahen Einblick in die Betriebsprüfungen der Zollverwaltung. Dabei wurde deutlich: Grundsätzlich kann jedes Unternehmen geprüft werden, das über eine EORI-Nummer verfügt. Jährlich werden rund 8.000 bis 10.000 Wirtschaftsbeteiligte geprüft. Die Auswahl erfolgt risikoorientiert anhand verschiedener Stammdaten und Parameter – ergänzt durch stichprobenartige Prüfungen. Die zentrale Botschaft des Vortrags: Eine Zollprüfung sollte nicht erst mit der Prüfungsanordnung beginnen. Unternehmen, die ihre Prozesse regelmäßig überprüfen, Verantwortlichkeiten klar definieren und ihre Mitarbeitenden kontinuierlich schulen, schaffen die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Prüfungsverlauf.

Verantwortung in der Zollabwicklung: Haftungsrisiken minimieren

Den Abschluss bildete Rechtsanwalt Dr. Ulrich Möllenhoff mit einem Überblick über Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken in der Zollabwicklung. Vorbeugend empfahl Möllenhoff organisatorische Maßnahmen wie Plausibilitätsprüfungen aller Angaben des Auftraggebers vor Übermittlung der Zollanmeldung, Vier-Augen-Prinzip bei sensiblen Anmeldungen, Dokumentation von Rückfragen, Korrekturen und Freigaben und last but not least Schulungen der Mitarbeiter insbesondere zu Tarifierung, Zollwert und Ursprung. Wo die notwendigen Ressourcen fehlen, kann die Auslagerung von Zollprozessen eine sinnvolle Alternative sein.

Auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz wurde thematisiert: KI kann Prozesse unterstützen, entbindet jedoch nicht von der Verantwortung. Die zoll- und strafrechtliche Haftung verbleibt beim Anwender. 

Fazit: Das IHK Zollforum Bayern 2026 zeigte einmal mehr, wie dynamisch sich das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht entwickelt. Über alle fünf Veranstaltungstage hinweg zog sich eine klare Botschaft: Gute Datenqualität, funktionierende Compliance-Strukturen und gut geschulte Mitarbeitende sind die entscheidenden Erfolgsfaktoren für die Herausforderungen der kommenden Jahre, denn Unternehmen werden zunehmend in der Verantwortung stehen. 

Eva Wördemann, IHK für München und Oberbayern

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