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Rumänien - Meldepflicht RO e-Transport:

München - Bereits seit Mitte Dezember besteht die Verpflichtung, den grenzüberschreitenden Straßentransport von Waren nationalen System RO e-Transport zu melden.

Seit dem 15. Dezember 2023 besteht die Verpflichtung, den grenzüberschreitenden Straßentransport von Waren (im Zusammenhang mit Einfuhren/ Ausfuhren/ innergemeinschaftlichen Erwerben/ innergemeinschaftlichen Lieferungen) unabhängig von der Kategorie der transportierten Waren (d.h. nicht nur für Waren mit hohem Steuerrisiko) im nationalen System RO e-Transport in Rumänienzu melden. Sanktionen für die Nichteinhaltung der neuen Verpflichtungen für den internationalen Straßengüterverkehr treten am 1. Juli 2024 in Kraft.

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Quelle: IHK München Newsletter

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