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Rumänien verschärft steuerliche Regeln für Unternehmen ab 2026

Rumänien setzt die zweite Phase zur Reduzierung seines Haushaltsdefizits um und verschärft mit einem neuen Steuerpaket die Rahmenbedingungen für Unternehmen.

 Das Maßnahmenbündel aus dem Jahr 2025 betrifft nicht nur das Steuerrecht, sondern auch das Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Firmen sollten sich frühzeitig auf neue Pflichten einstellen, die überwiegend ab dem 1. Januar 2026 gelten. Einzelne Regelungen sind bereits seit dem 18. Dezember 2025 in Kraft.

Grundlage der Änderungen ist das Gesetz Nr. 239/2025. Ziel der Reformen sind zusätzliche steuerliche Verpflichtungen, mehr Transparenz sowie eine Stärkung der Unternehmerdisziplin.

Neue Steuerverfahrensregeln

Künftig wird für die Stundung von Steuerverbindlichkeiten eine Bürgschaft verlangt. Gleichzeitig verkürzt sich die Zahlungsfrist von bisher 90 auf 60 Tage. Für Unternehmen mit Steuerschulden bis zu 400.000 Lei wird zudem eine vereinfachte Ratenzahlung eingeführt.

Pflicht zur Kontoeröffnung in Rumänien

Alle juristischen Personen müssen für die gesamte Dauer ihrer Geschäftstätigkeit ein Bank- und Schatzamtskonto (Cont de Trezorerie) in Rumänien eröffnen. Die Pflicht gilt auch für Zweigstellen und Betriebsstätten. Das Konto ist innerhalb von 60 Tagen nach der Gründung einzurichten, andernfalls drohen Bußgelder zwischen 3.000 und 10.000 Lei.

Das Fehlen eines solchen Kontos führt zudem zur steuerlichen Inaktivität, was weitere Konsequenzen bis hin zur Auflösung der Gesellschaft nach sich ziehen kann. Ab 2026 sind außerdem alle Händler und Dienstleister verpflichtet, Kartenzahlungen zu akzeptieren. Die bisherige Umsatzschwelle von 50.000 Lei entfällt.

Höheres Mindeststammkapital für SRL

Auch das Mindeststammkapital für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SRL) wird angehoben. Neugründungen müssen künftig mindestens 500 Lei einbringen. Bestehende SRL mit einem Jahresumsatz von mehr als 400.000 Lei sind verpflichtet, ihr Stammkapital auf mindestens 5.000 Lei zu erhöhen. Die Anpassung muss bis spätestens zum Ende des Geschäftsjahres, maximal jedoch innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Unternehmen, die die Kapitalerhöhung bis zum 31. Dezember 2026 im Handelsregister veröffentlichen, erhalten eine Gebührenermäßigung von 50 Prozent.

Quelle: Germany Trade & Invest (gtai) und Newsletter IHK Nürnberg

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