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Russland/Belarus: Ausfuhrgenehmigungen

München. - Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlichte jetzt im Kontext der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus neue/geänderte Codierungen für die Anmeldung von Ausfuhrgenehmigungen.

Ausfuhrgenehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Güter und Technologien, die aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Einschränkungen unterliegen, sind in ATLAS-Ausfuhr aktuell weiterhin mit der Genehmigungscodierung C052/RU, Ausfuhrgenehmigungen des BAFA im Kontext der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 mit der Genehmigungscodierung C052/BY anzumelden.
 
Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten für Güter und Technologien, die aufgrund von Embargobeschränkungen gegen Russland bzw. Belarus Einschränkungen unterliegen, sind in ATLAS-Ausfuhr weiterhin mit der Codierung C052/EU anzumelden.
 
Der Deutsche Zoll hat für die jüngsten EU-Sanktionen jeweils separate ATLAS-Teilnehmerinformationen hinsichtlich der Codierungen veröffentlicht. Eine entsprechende Übersicht finden Sie hier: Exportkontrolle | IHK München (ihk-muenchen.de)
 
IHK-Sonderseite zum Russland-Ukraine-Krieg
 
 Alle Angaben ohne Gewähr!

Quelle: News International IHK München
 

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