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Schweiz: Aufhebung der Industriezölle zum 1. Januar 2024

Mit dem Inkrafttreten der Maßnahmen entfallen alle Industriezölle. Ausnahmen gibt es im Bereich der industriell produzierten landwirtschaftlichen Produkte. Neben Zolleinsparungen ermöglicht die Abschaffung der Zollabgaben für Unternehmen zudem vereinfachte Zollabwicklungen.

Die Aufhebung der Industriezölle für Waren gemäss Kapitel 25-97 des Zolltarifs führt ab 1. Januar 2024 zu nachfolgender Regelung:

  • Kein Ursprungsnachweis als Vorbeleg nötig: für Waren, bei denen bereits bei der Einfuhr feststeht, dass sie in der Schweiz verbleiben
  • Ursprungsnachweise als Vorbeleg nötig: für Waren, die in Freihandelspartnerländer ausgeführt werden sollen und für die bei der Ausfuhr entsprechende Ursprungsnachweise ausgestellt werden

(BHI NL 04/2023)

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