Ein kurzer Schwenk zu Montagen: Grundsätzlich gilt da Fiskalvertreterpflicht und auf Ihrer Rechnung werden 8,1 % Schweizer Mehrwertsteuer ausgewiesen. Egal ob Firmen- oder Privatkunde. Ausnahme: Das jährliche Welteinkommen Ihres Unternehmens liegt bei höchstens 100.000,00 CHF.
Zurück zu unserer Gretchenfrage: Wie sieht es bei der Fernwartung einer Maschine oder Gebäudeautomation aus? Zwei Fälle sind hier denkbar:
- <span>Ihr Leistungsbezieher ist ein Unternehmen mit Schweizer Steuernummer: Dann fakturieren Sie netto. Der Leistungsempfänger muss die Leistung der Schweizer Bezugssteuer unterwerfen, also die Steuer selbst abführen.</span>
- <span>Ihr Leistungsbezieher hat keine Schweizer Steuernummer. Dies wäre z.B. bei Krankenhäusern, Versicherungen, Banken, aber auch bei Privatpersonen der Fall. Übersteigt Ihr jährliches Welteinkommen 100.000,00 CHF, dann besteht für Sie die steuerliche Registrierungspflicht in der Schweiz und Sie berechnen 8,1 % Schweizer Mehrwertsteuer.</span>
Fazit: Bei Fernwartungen sind Sie fein raus, wenn Ihr Auftraggeber ein:
- <span> in der Schweiz ansässiges Unternehmen ist oder</span>
- <span> Privatkunde ist und Ihr Welteinkommen unter 100.000,00 CHF liegt.</span>