Vergangene Woche wurden im Amtsblatt der Europäischen Union wichtige Änderungen beim CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) veröffentlicht und damit offiziell in Kraft gesetzt.
Die Anpassungen bringen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine deutliche Bürokratieentlastung:
Ab dem 1. Januar 2026 sind Unternehmen, die jährlich weniger als 50 Tonnen CBAM-Güter importieren, vom Anwendungsbereich des CBAM ausgenommen....