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Das Bild zeigt zwei Arme, die jeweils aus einem Computer-Bildschirm herausragen. Die eine Hand hält eine Kreditkarte, die andere eine Einkaufstasche.

Ungarn - Neue Registrierungspflichten bei B2C Versandhandel

Ab dem 1. Juli 2023 unterliegen in Ungarn alle ausländische Online-Shops neuen Registrierungs- und Zahlungspflichten.

Die EPR-Pflicht (erweiterte Herstellerverantwortung) erstreckt sich auf Hersteller von u.a. Einwegkunststoffprodukten, elektrischen und elektronischen Geräten, Verpackungen, Fahrzeugen, Batterien und Akkumulatoren, Büromaterial, Werbepapier und Verpackungen. Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, sich bei der Konzessionsgesellschaft zu registrieren und einen Vertrag über  die Erbringung von Entsorgungsdienstleistungen abzuschließen und müssen sich auch bei der Umweltbehörde registrieren, auch wenn sie ihre MwSt.-Erklärungen über das OSS-System in ihrem eigenen Land einreichen.

(Quelle: AHK Ungarn) 

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