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Unionszollkodex (UZK): EU-Zollreform beschlossen

Die Verordnung (EU) 2026/2108 führt schrittweise einen EU-Zolldatenhub ein. Zentrale Pflichten werden stärker auf den Einführer verlagert.

Erste Regelungen greifen grundsätzlich ab 21. September 2027; für Fernverkäufe und IOSS beginnt die verpflichtende Plattformnutzung am 1. Juli 2028. Die vollständige Umsetzung erfolgt schrittweise bis zum 1. März 2034.

Unternehmen mit regelmäßiger Drittlandbeschaffung müssen langfristig Verantwortlichkeiten, Datenqualität und Zoll-IT neu ausrichten; für AEO-Unternehmen kann der neue Status „Trust & Check Trader“ strategisch relevant werden. Ähnlich wie der AEO, der weiterhin bestehen bleibt, genießt ein Trust and Check Trader erhebliche Vereinfachungen im Rahmen der Zollabwicklung.

Durch die Reform des UZK werden Unternehmen mehr Eigenverantwortung haben im Rahmen einer Partnerschaft zwischen Zollverwaltung und den an einer Zollabwicklung Beteiligten. Die Durchführungsbestimmungen liegen noch nicht vor.

(Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt) 

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