Mit dem Abkommen werden die Grundlagen für ein neues transatlantisches Zollregime geschaffen. Detaillierte Informationen stellt die Europäische Kommission auf ihrer Website bereit.
Bereits am 27. Juli 2025 hatten sich beide Seiten auf die zentralen Eckpunkte geeinigt. Die Vereinbarung beendet nicht nur eine Phase eskalierender Handelsstreitigkeiten, sondern ordnet auch die künftigen Rahmenbedingungen für den bilateralen Warenverkehr neu.
Kernelemente der Einigung
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Zollsätze der USA:
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Pauschaler Zollsatz von 15 Prozent auf alle Einfuhren aus der EU.
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Ausnahmen: Eisen, Stahl und Aluminium bleiben mit 50 Prozent Zoll belastet. Für diese Produktgruppe wird ein Kontingentmodell diskutiert.
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Der Satz von 15 Prozent gilt als Obergrenze. Liegt der Meistbegünstigungszoll (MFN) höher, findet dieser Anwendung.
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Verpflichtungen der EU:
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Vollständiger Verzicht auf Einfuhrzölle für Industriegüter mit Ursprung in den USA.
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Die genaue Definition des Begriffs Industriewaren steht noch aus.
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„Zero für Zero“-Ansatz:
Vereinbarte Zollfreiheit für ausgewählte Warengruppen, darunter Flugzeuge und -teile, bestimmte Chemikalien, Generika, Halbleiterausrüstungen, einige Agrarprodukte, natürliche Ressourcen sowie kritische Rohstoffe. Details zur praktischen Umsetzung sind noch offen.
Flankierende wirtschaftliche Rahmenbedingungen
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Europäische Unternehmen planen Investitionen in den USA im Umfang von rund 600 Milliarden Euro.
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Die EU rechnet mit 750 Milliarden Euro an Energieimporten aus den Vereinigten Staaten.
Offene Fragen
Ungeklärt bleibt bislang, ob die Europäische Union künftig bei möglichen neuen US-Sonderzöllen – etwa im Pharmasektor – ausgenommen oder zumindest bevorzugt behandelt wird.
(Quelle: IHK Aachen)