Die Westbalkanregelung erlaubt Menschen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, in Deutschland zu arbeiten – ohne Nachweis einer formalen Qualifikation für Beschäftigungen in nicht-reglementierten Berufen, sofern ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot und die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen.
Rund 30 Prozent aller Visa nach der Westbalkanregelung gehen in die Bauwirtschaft – mehr als in jede andere Branche laut DHZ (Deutsche Handwerks Zeitung).
Quelle und vollständiger Artikel: DHZ, Ausgabe 25.09.26