Zum 1. August 2025 wurde die gegenseitige Anerkennung der Programme für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorised Economic Operator, AEO) zwischen der Europäischen Union und Kanada wirksam.
Die Vereinbarung sieht vor, dass Bewilligungsinhaber, die im Rahmen der jeweiligen Programme zugelassen sind - in der EU als AEOS/AEOF und in Kanada als PIP (Partners in Protection) - künftig von vereinfachten Verfahren und erleichterten Sicherheitsüberprüfungen bei der Einfuhr profitieren können.
Ziel der gegenseitigen Anerkennung ist es, die internationale Lieferkette und die Sicherheit des globalen Warenverkehrs zu stärken, die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden zu vertiefen und vertrauenswürdige Unternehmen zu entlasten.
Die Anerkennung basiert auf einem Abgleich der Sicherheitsstandards beider Programme und markiert einen weiteren Schritt in der internationalen Zusammenarbeit der Zollbehörden.
Weitere Informationen zur gegenseitigen Anerkennung sowie zu den Voraussetzungen und Vorteilen des AEO-Status finden Sie unter Fachthemen des Zolls auf der Seite "Vorteile eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten".
Quelle: Fachmeldung des Zolls, IHK Würzburg