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Zollreform: Erste Änderungen im E-Commerce

Ab November 2026 gelten im E-Commerce neue EU-Zollvorschriften. Unternehmen müssen sich auf zusätzliche Anforderungen bei der Abfertigung einstellen.

Mit der am 19. September 2026 beschlossenen EU-Zollreform modernisiert die EU ihr Zollsystem umfassend. Neben einer neuen EU-Zollbehörde und einer zentralen Zolldatenplattform betreffen erste Änderungen bereits den E-Commerce. Nach Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze zum 1. Juli 2026 wird ab 1. November 2026 für alle Sendungen im Fernabsatzverkehr eine zusätzliche Abfertigungspauschale („Union Handling Fee“) erhoben. Zudem wird für Sendungen bis 150 Euro die Angabe einer Produktkennung in der Zollanmeldung verpflichtend, etwa als Artikel-, Modell- oder GTIN-/EAN-Nummer.

Quelle: IHK Frankfurt am Main

Weitere Informationen zum Thema E-Commerce finden Sie unter Internationaler E-Commerce.

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