Antragsberechtigung
Förderberechtigt sind Unternehmen (inklusive Angehöriger freier Berufe), wenn:
Sie eine Betriebsstätte in Bayern haben. Die Maßnahmen zur Internationalisierung sollen der Betriebsstätte mittel- oder unmittelbar zugutekommen.
Sie laut Definition zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gehören, das heißt:
- weniger als 250 Beschäftigte
- Umsatz nicht über 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme nicht über 43 Millionen Euro
- keine Beteiligung von Nicht-KMU über 25 Prozent
Ihr Unternehmen keine offensichtliche Insolvenzgefährdung aufweist.
Ihre Ansprechpartner
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