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Antragsberechtigung

Förderberechtigt sind Unternehmen (inklusive Angehöriger freier Berufe), wenn:

Sie eine Betriebsstätte in Bayern haben. Die Maßnahmen zur Internationalisierung sollen der Betriebsstätte mittel- oder unmittelbar zugutekommen.

Sie laut Definition zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gehören, das heißt:

  • weniger als 250 Beschäftigte
  • Umsatz nicht über 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme nicht über 43 Millionen Euro
  • keine Beteiligung von Nicht-KMU über 25 Prozent

Ihr Unternehmen keine offensichtliche Insolvenzgefährdung aufweist.

Alle Unterlagen, die Sie zur Beantragung brauchen.
Antrag
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