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Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur

Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur

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Das EU-Mercosur-Abkommen ist ein umfassendes Assoziierungs- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den vier Gründungsstaaten des Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay). Es regelt den Abbau von Handelshemmnissen (insbesondere Zölle), den verbesserten Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens, Regeln zum Warenursprung sowie gemeinsame Verpflichtungen zu Umwelt- und Sozialstandards. Ziel ist es, Handel und Investitionen zwischen den Regionen zu vertiefen und rechtliche Rahmenbedingungen für Zusammenarbeit zu schaffen.

Das EU-Mercosur-Abkommen befindet sich im Abschluss- bzw. Ratifizierungsprozess. Die EU-Mitgliedstaaten haben dem Verhandlungsergebnis politisch zugestimmt. Die Unterzeichnung ist für den 17. Januar 2026 in Asunción (Paraguay) vorgesehen. Im Anschluss folgen noch die formalen Zustimmungs- und Ratifizierungsverfahren, bevor das Abkommen vollständig in Kraft treten kann.

FAQ: Häufige Fragen zum EU-Mercosur-Abkommen

  • 17.01.2026 – Geplante Unterzeichnung des Abkommens in Paraguay.
  • Kurz nach Unterzeichnung – Entscheidung über eine mögliche provisorische Anwendung handelspolitischer Teile (nur möglich für Bereiche in alleiniger EU-Kompetenz).
  • Wochen bis Monate nach UnterzeichnungZustimmung des Europäischen Parlaments (Consent-Verfahren):
    der handelspolitische Teil "iTA" (interim Trade Agreement) fällt in die exklusive Kompetenz der EU. Daher benötigt es nach Unterzeichnung – im Gegensatz zum vollständigen EMPA – nur die Zustimmung des Europäischen Parlaments (neben der gesetzlichen Veröffentlichung im EU-Amtsblatt). Eine nationale Ratifikation durch Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich. Nach EP-Zustimmung folgt eine formelle Beschlussfassung im Rat (conclusion). Erst danach wird das iTA offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft (Hinweis: Je nach Branche können Übergangsregelungen gelten).
  • Kurzum: Das iTA tritt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 in Kraft, sobald das Europäische Parlament zugestimmt und das formelle "conclusion"-Verfahren im Rat abgeschlossen ist.
  • AnschließendNationale Ratifizierungsverfahren in den EU-Mitgliedstaaten und in den Mercosur-Parlamenten für das EMPA (schrittweise; kann Monate bis Jahre dauern - überwiegend im Laufe von 2026 bis 2028).
  • Endgültiges Inkrafttreten – Sobald die vertraglich festgelegten Ratifizierungsbedingungen erfüllt sind; Teile des Abkommens treten gegebenenfalls gestaffelt in Kraft.
  • Zollvorteile: Das Abkommen sieht eine schrittweise Abschaffung von >90 % der Zölle vor; EU-Exporteure erwartet ein geschätzter jährlicher Vorteil (Marktstudien sprechen von mehreren Mrd. EUR). Ob und wann Ihr Produkt von Vorzugszöllen profitiert, hängt von den Ursprungsregeln ab.
  • Marktzugang: Verbesserter Zugang zu Dienstleistungen und öffentlichen Ausschreibungen in Mercosur-Staaten.
  • Regulatorische Hürden bleiben: SPS-Vorschriften, technische Normen und Zertifizierungen gelten weiterhin.
  • Umwelt & Arbeitsstandards: Vereinbarte Verpflichtungen zu Umwelt- und Sozialstandards sowie Schutz für geografische Angaben (z. B. geschützte Herkunftsbezeichnungen).
  • Politisches Risiko: Mitbestimmende nationale Parlamente und öffentliche Proteste (z. B. Agrarsektor) können Ratifizierung verzögern oder politische Anpassungen erzwingen.
  • Chancen & Risiken: Neue Absatz- und Beschaffungsmärkte, aber auch Konkurrenzdruck für sensible Branchen (insbesondere Agrar- und Lebensmittelsektor.

Wichtiger Hinweis: Das Abkommen ist noch nicht in Kraft. Die angekündigten Vorteile — insbesondere der Abbau von Zöllen — gelten derzeit noch nicht. Unternehmen dürfen daher noch nicht von Präferenzzöllen ausgehen. Prüfen Sie laufende Entwicklungen (Unterzeichnung, mögliche provisorische Anwendung, EP-Zustimmung, nationale Ratifizierungen), bevor Sie operative Entscheidungen auf Basis von Zollvorteilen treffen.

Kurzcheck (Prioritäten jetzt):

  • Exposure analysieren
    Ermitteln Sie Umfang und Risiko Ihrer Handelsbeziehungen mit Mercosur-Staaten.
  • Ursprungsprüfung vorbereiten (aber nicht automatisch anwenden)
    Prüfen, ob Ihre Produkte potentiell die Abkommens-Ursprungsregeln erfüllen. Achtung: Präferenzzollanwendungen sind erst nach formeller Anwendung möglich.
  • Zoll- und Preisplanung in Szenarien
    Erstellen Sie Szenarien für gestaffelten Zollabbau (Best-/Worst-Cases). Planen Sie Margen- und Preisreaktionen, aber setzen Sie Maßnahmen erst um, wenn die provisorische oder endgültige Anwendung bestätigt ist.
  • Regulatorische Vorbereitung
    Klären Sie SPS-, veterinäre und technische Anforderungen jetzt – diese Hürden bleiben bestehen, auch wenn Zölle gesenkt werden.
  • Verträge & Incoterms prüfen
    Ergänzen Sie Vertragsklauseln zu Zoll, Warenursprung und Haftung, damit Sie flexibel reagieren können, falls sich Zeitplan oder Anwendungsumfang ändert.
  • Dokumentation & Compliance-Prozesse einrichten
    Bereiten Sie Abläufe für Präferenznachweise, Ursprungserklärungen und Zollabwicklung vor; aktivieren Sie diese jedoch erst, wenn die Rechtslage es erlaubt.
  • Risiko- und Chancenbewertung
    Analysieren Sie mögliche Konkurrenz aus Mercosur-Importen (insbesondere Agrarprodukte) und identifizieren Sie Chancen für Absatz/Beschaffung.
  • Monitoring & Kommunikation
    Beobachten Sie EP-Abstimmung, nationale Ratifizierungen und Entscheidungen zur provisorischen Anwendung.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Zahlen zum Handel zwischen Bayern und den Mercosur-Staaten

  • Das Handelsvolumen zwischen Bayern und den Mercosur-Staaten belief sich im Jahr 2024 auf 2,7 Milliarden Euro. Dabei entfielen 2,1 Milliarden Euro auf Exporte und 0,6 Milliarden Euro auf Importe.
  • Bayerische Firmen liefern vor allem Maschinen, Fahrzeuge, Chemie- und Elektrotechnikprodukte.
  • Aus den Mercosur-Ländern importiert werden vorwiegend Agrarprodukte, Rohstoffe, Grundchemikalien und Industrieerzeugnisse

Zahlen und Vergleichmöglichkeiten finden Sie auch hier bei der Länderinformationen.

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