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Freihandelsabkommen

Freihandelsabkommen als Chance für Handel und Investitionen

Durch die volatile US-Handelspolitik gewinnen Zollvorteile durch Handelsabkommen an Bedeutung. Neue Abkommen der EU setzen ein wichtiges Signal für offene Märkte, resilientere Lieferketten und zusätzliche Marktchancen.

Der folgende Beitrag ordnet das Thema Handelsabkommen ein und zeigt, wie Unternehmen hiervon konkret profitieren können.

Welche Abkommen wurden neu unterzeichnet?

Die EU verkündete im Januar 2026 zwei neue Abkommen, die den Handel aber auch die Zusammenarbeit bei Dienstleistungen erleichtern sollen:

Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur 

Abkommen zwischen der EU und Indien 

Beide Abkommen wurden lange verhandelt und beinhalten viele Regelungen, die den Warenaustausch erleichtern und Zölle senken oder ganz abschaffen.

 

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Wie funktionieren die Zollerleichterungen?

Nach den Grundprinzipien der Welthandelsorganisation (WTO) sollen die Einfuhrbedingungen eigentlich für alle Mitglieder gleich sein. D.h. wenn ein Land Zölle auf den Import einer bestimmten Ware erhebt, gelten diese automatisch für alle Handelspartner.  Auf der anderen Seite gab es auch immer Bestrebungen, über Handelsabkommen die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen einzelnen Ländern oder Ländergruppen besonders zu fördern. Die WTO erlaubt dies auch unter bestimmten Bedingungen.

Vorreiter war hier die Europäische Union: Erst wurden Zölle zwischen den Mitgliedstaaten abgebaut und eine gemeinsame Zollunion aufgebaut, später entstand daraus der Binnenmarkt.
In den vergangenen Jahrzehnten hat die EU eine Vielzahl von Abkommen mit sogenannten Drittstaaten geschlossen, also Ländern, die nicht der EU angehören.
Die Europäische Union hat früh die strategische Bedeutung der Freihandelsabkommen erkannt: Sie erleichtern den Zugang zu ausländischen Märkten und können zugleich die Versorgung mit wichtigen Vorprodukten und Rohstoffen absichern.

Warum sind Handelsabkommen so wichtig?

Die exportorientierte deutsche Wirtschaft profitiert besonders von den Abkommen, die die EU weltweit geschlossen hat.

Deutschland lieferte im Jahr 2025 Waren im Wert von über 340 Milliarden Euro in mehr als 70 Länder, mit denen ein gegenseitiges bilaterales oder multilaterales Handelsabkommen besteht. Das entspricht der Hälfte der Gesamtausfuhren in Drittländer. 2015 lag dieser Anteil noch bei 30 Prozent.

Allein durch das Inkrafttreten der neu vereinbarten Abkommen mit Indien, Mercosur und Indonesien würde der Anteil bei gleichbleibendem Liefervolumen um weitere 5 Prozent steigen. Da die Lieferungen im Rahmen der Abkommen meist zulegen, sind 60 Prozent realistisch.

Inzwischen sind auch andere Länder und Ländergruppen sehr aktiv. China hat z.B. ein großes Netz an Freihandelsabkommen. Die EU ist an diesen nicht beteiligt. Global agierende europäische Unternehmen können aber dennoch hiervon profitieren z.B. über ihre Produktionsstätten in China oder in einem der Länder mit denen China ein Freihandelsabkommen hat.

Auch das nordamerikanische Freihandelsabkommen USMCA, früher NAFTA, hat deutschen Firmen viele Vorteile gebracht. Inzwischen haben die USA die Anforderungen für die Nutzung der Zollvorteile jedoch deutlich verschärft.

Handelspolitisches Know-how zahlt sich aus

Aktuell sind laut WTO rund 300 Freihandelsabkommen in Kraft, von denen deutsche Unternehmen direkt oder indirekt profitieren können. Am häufigsten sind die klassischen Handelsabkommen, die auch als Präferenzabkommen bezeichnet werden.

Aktuell verhandelt die EU mit Australien, Malaysia, Thailand, Philippinen und den VAE. Häufig vergehen viele Jahre zwischen einem Verhandlungsergebnis und der Ratifizierung und Umsetzung des Abkommens.

Die Verhandlungen der EU beispielsweise mit den südamerikanischen Mercosurländern und Indonesien über Freihandelsabkommen sind zwar abgeschlossen, aber noch nicht ratifiziert und daher auch noch nicht in Kraft getreten. Im Falle von Mercosur ist die Ratifizierung weiterhin unsicher.

Dennoch lohnt es sich im Blick zu behalten, welche Abkommen vor der Ratifizierung stehen. Nach Abschluss eines neuen Freihandelsabkommens steigen die Liefervolumina regelmäßig deutlich an. Um neue Geschäftschancen zu nutzen, sollte man rechtzeitig Kunden- und Partnerstrukturen in den jeweiligen Ländern sondieren und aufbauen. Bei der Planung von Vertriebs- und Produktionsstätten sind existierende oder geplante Freihandelsabkommen ebenfalls entscheidende Kriterien.

Schnell gefunden

Eine Übersicht in der WuP Online-Datenbank zeigt, welche Abkommen von deutschen Unternehmen aktuell mit Präferenznachweisen genutzt werden können.

WuP Online-Datenbank
Zoll kompakt - Grundprinzipien von Handelsabkommen

Einfuhrzölle zwischen den beteiligten Ländern entfallen oder werden reduziert

Hierfür muss der sogenannte präferenzielle Ursprung der Ware nachgewiesen werden. Das heißt, die Gewinnung oder wesentliche Be- bzw. Verarbeitung der Ware muss in den beteiligten Ländern stattfinden.

Die Regeln für den präferenzielle Ursprung werden im jeweiligen Abkommen festgelegt!

Wichtig ist außerdem, dass die Waren direkt befördert werden zwischen den Abkommensländern (Direktbeförderungsprinzip) und dass die Regeln zur Zollrückvergütung eingehalten werden (Zollrückvergütungsklausel).

Die meisten Präferenzabkommen sehen Zollvorteile für alle beteiligten Partnerländer vor. Die EU gewährt abweichend von diesem Grundprinzip Entwicklungsländern Zollpräferenzen, die nur bei Lieferungen in die EU gelten.

Handelsabkommen können auch Teil von sogenannten gemischten Abkommen sein, die zusätzlich zum Handel auch die Bereiche Investitionsschutz, gemeinsame Standards und Öffentliche Ausschreibungen oder Geistiges Eigentum regeln.

Sonderfall: Einseitige Präferenzabkommen

Einseitige Präferenzabkommen hat vor allem die EU abgeschlossen, um die Wirtschaft in Entwicklungsländern zu stärken. Mit diesen einseitigen Präferenzen können bestimmte Produkte zollfrei oder zollermäßigt in die EU einführen können. Umgekehrt kann die EU ihre Waren nicht zollbegünstigt in diese Länder exportieren.

Einseitige Präferenzabkommen dienen oft der Vorbereitung von künftigen bilateralen Abkommen. Außerdem versucht die EU aktuell, über diese Abkommen gezielt Zugang zu wichtigen Rohstoffen der Partnerländer zu bekommen.

Zollvorteile bei Importen aus Entwicklungsländern

  • Die Importe aus vielen Entwicklungsländern sind seitens der EU von Zöllen befreit.
  • Auch hier muss der präferenzielle Warenursprung nachgewiesen werden.
  • Exportierende Unternehmen in Entwicklungsländern werden von der dortigen Zollverwaltung in eine Datenbank eingetragen und erhalten eine Registriernummer.
  • Die Unternehmen können dann als Registrierter Exporteur (REX) Erklärungen zum Ursprung auf Handelsdokumenten auch für Warensendungen über 6.000 Euro abgeben. Diese Erklärung ersetzt die bisherigen Ursprungszeugnisse Form A.

Der Warenaustausch in Freihandelszonen

Die Grundprinzipien von Handels- und Präferenzabkommen gelten auch für die sogenannte Freihandelszone, die benachbarte Länder gründen, um den Warenaustausch untereinander zu fördern. Auch hier gelten die Zollvorteile nur für Waren, die in der Freihandelszone hergestellt wurden, hier also ihren präferenziellen Ursprung haben. Beispiele für Freihandelszonen ohne Abkommen mit der EU:

  • ASEAN - Freihandelszone des Verbandes Südostasiatischer Staaten
  • USMCA – USA – Mexiko – Kanada - Abkommen
Gut zu wissen:

Die Mitgliedsländer einer Freihandelszone haben gegenüber Drittstaaten keine gemeinsamen Zollsätze und der Warenaustausch ist nicht unbedingt einfacher als der Warenaustausch im Rahmen eines bilateralen Handelsabkommens.

Was bedeutet eine solche Freihandelszone konkret für Exporteure?

  • Die Freihandelszone gilt nur für Waren mit Ursprung in einem der beteiligten Länder.
  • Waren, die in Deutschland hergestellt werden und in Land A der Freihandelszone geliefert werden, können nicht zollfrei innerhalb der Freihandelszone in Land B weitergeliefert werden.
  • Wenn ich eine Produktion im Land A der Freihandelszone habe, kann ich grundsätzlich zollfrei in Land B derselben Freihandelszone liefern. Es kann hier allerdings auch branchenbezogene Ausnahmen geben.
  • Auch hier gilt der präferenzielle Warenursprung gemäß dem jeweiligen Abkommen zu Freihandelskommen.

Der Warenaustausch in der Zollunion

Der Warenaustausch innerhalb einer Zollunion ist deutlich einfacher als in einer Freihandelszone, da es sich um ein einheitliches Zollgebiet handelt.

Bei einer Zollunion sind die Außenzölle der Mitglieder gegenüber Drittstaaten vereinheitlicht und es gibt gemeinsame Regelungen für die Zollabwicklung im Warenverkehr mit Drittländern zum Beispiel durch einen standardisierten Zolltarif oder vereinheitlichte Zollverfahren.

Vorteile einer Zollunion

  • Ist eine Drittlandsware einmal importiert, kann sie frei innerhalb der Zollunion weitergeliefert werden
  • Präferenznachweise werden nur einmal bei Einfuhr in die Zollunion benötigt. Ausnahmen gibt es bei besonderen Zollverfahren wie der passiven oder aktiven Veredelung (Link)

Eine Zollunion kann Teil eines Binnenmarktes sein, wie im Falle der EU, ist jedoch nicht mit diesem gleichzusetzen. Denn ein Binnenmarkt geht über den vereinfachten Warenverkehr zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten hinaus. 

Was ist der Unterschied zwischen einer Zollunion und einem Freihandelsabkommen?

Eine Zollunion ist ein Abkommen zwischen Ländern, das die Beseitigung von Zöllen innerhalb der beteiligten Länder und die Einführung eines gemeinsamen Außenzolls gegenüber anderen Ländern beinhaltet. Innerhalb der Union gelten also einheitliche Regeln und nach außen erhebt jedes Land gleich hohen Zölle.

Eine Freihandelszone hingegen ermöglicht den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedsländern ohne Zölle, erlaubt jedoch jedem Mitgliedsland, seine eigenen Zölle gegenüber Nichtmitgliedsländern beizubehalten.

Beispiele für die Zollunion

Zollunion innerhalb der EU
Mitgliedsstaaten: Alle EU-Länder
Darüber hinaus sind San Marino und - über Frankreich - auch Monaco in die Zollunion eingebunden.

Zollunion zwischen der EU und der Türkei
Mitgliedsstaaten: Alle EU-Länder plus Türkei

Südafrikanische Zollunion (SACU)
Mitgliedstaaten: Botswana, Eswatini, Lesotho, Namibia, Südafrika
Der zollrechtlich freie Austausch von Waren innerhalb der Zollunion ist mittlerweile erreicht. Wegen der fehlenden Harmonisierung beispielsweise bei der Mehrwertsteuer und bei anderen Abgaben kommt es im Intrahandel der SACU jedoch immer noch zu Verzögerungen. 

Golf-Kooperationsrat (GCC)
Mitgliedstaaten: Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Vereinigten Arabischen Emirate

Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
Mitgliedstaaten: Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan
Für europäische Unternehmen wenig relevant aufgrund der Embargos gegen Russland und Belarus.

Der südamerikanische Gemeinsame Markt des Südens (MERCOSUR)
Vollmitglieder: Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Bolivien
Der MERCOSUR ist als Zollunion mit einem gemeinsamen Außenzolltarif konzipiert. Allerdings kann jeder Mitgliedstaat Ausnahmen definieren. Durch das EU-Mercosur-Abkommen entstehen zusätzliche Chancen.

Beschwerderegister der EU

Access2Markets Freihandelsabkommen (europa.eu) 

Access2Markets Vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen, (europa.eu) 

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