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Neue Spielregeln für Spielzeug: So bereiten sich Unternehmen richtig vor

Welche Auswirkungen hat die neue EU-Spielzeugverordnung auf Unternehmen? Nadja Lüders, Vorstandsmitglied des Wir machen Spielzeug e.V. und geprüfte Fachkraft für Spielzeugsicherheit, erklärt im Interview, welche Anforderungen auf Hersteller und Importeure zukommen und warum sich eine frühzeitige Vorbereitung lohnt.
Das Bild zeigt Nadja Lüders von Wir machen Spielzeug e.V.

Die neue EU-Spielzeugverordnung bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Welche Neuerung wird aus Ihrer Sicht die größten Auswirkungen auf Hersteller und Importeure haben?

Wir alle wollen sichere Produkte – gerade, wenn es um Kinder geht. Und wir wollen einen lebenswerten Planeten für kommende Generationen. Mit der Agenda 2030 haben wir uns schon 2015 zu nachhaltiger Entwicklung verpflichtet. Dafür braucht es klare, einheitliche gesetzliche Regeln. Denn wir haben ein globales Müllproblem und müssen den Klimawandel ernsthaft angehen. Die Konsumindustrie hat enormes Potenzial, nachhaltiger zu werden. Ein Blick in die Kinderzimmer reicht, um das zu erkennen.

Der europäische Green Deal und die Ökodesign‑Verordnung (ESPR) zahlen direkt auf die Nachhaltigkeitsziele SDG 12 (nachhaltige Konsum‑ und Produktionsmuster) und SDG 13 (Klimaschutzmaßnahmen) ein. Die ESPR ist der zentrale Rahmen für umweltfreundliche Produkte. Sie führt den Digitalen Produktpass ein, um Maßnahmen zur Müllreduktion, Ressourcenschonung und Recyclingfähigkeit voranzubringen und messbar zu machen.

Die neue EU‑Spielzeugverordnung sorgt als Verordnung dafür, dass in allen EU‑Ländern die gleichen Anforderungen gelten. Das erleichtert den freien Warenverkehr und stärkt die Marktüberwachung.

Die größte Herausforderung wird die Verpflichtung zu messbaren Prozessen sein, die digital und flächendeckend überprüfbar sind. Es geht nicht mehr darum, Nachweise zu sammeln, sondern darum, sich ernsthaft mit nachhaltiger Spielzeuggestaltung auseinanderzusetzen. Besonders Unternehmen, die importieren und wenig Einfluss auf Design und Herstellung haben, müssen hier umdenken. Wer bereits nachhaltig produziert und eine vertrauensvolle Kommunikation mit seiner Lieferkette pflegt, hat jetzt einen klaren Vorteil.

Der digitale Produktpass ersetzt künftig die bisherige EU-Konformitätserklärung. Welche Vorteile bietet dieses Instrument und welche Vorbereitungen sollten Unternehmen bereits jetzt treffen?

Die neue EU-Spielzeugverordnung führt über den Digitalen Produktpass (DPP) die Digitalisierung und somit Maschinenlesbarkeit von Produktdaten ein. Das sorgt nicht nur für mehr Transparenz bei der Verbraucherschaft, sondern auch für mehr Disziplin in Bezug auf Lieferkette, Nachhaltigkeit und Nachvollziehbarkeit.

Der DPP wird die bisherige Dokumentation grundlegend verändern: Informationen zu Produkten werden künftig digital, transparent und deutlich leichter zugänglich sein. Das stärkt die Kommunikation in der gesamten Lieferkette und schafft Klarheit über Materialzusammensetzung, Rückverfolgbarkeit und zentrale Nachhaltigkeitsaspekte wie Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit.

Für Unternehmen heißt das: Sie sollten beginnen, ihre Lieferkettendaten sauber zu strukturieren, Informationen von Vorlieferanten systematisch einzuholen und interne Prozesse digital auszurichten. Wer das jetzt angeht, ist später nicht nur vorbereitet, sondern spart sich auch hektische Nacharbeit.

Für Spielzeuge wird der Digitale Produktpass zwar erst ab dem 01.08.2030 verpflichtend, aber die Branche wird sich deutlich früher damit beschäftigen müssen. Die digitale Infrastruktur und die entsprechenden Prozesse müssen entlang der gesamten Lieferkette und über den gesamten Lebenszyklus eines Spielzeugs hinweg aufgebaut werden. Deshalb ist es wichtig, schon jetzt produktbezogene Informationen zu digitalisieren und sinnvoll zu strukturieren.

Außerdem sollten Unternehmen früh den CO₂‑Fußabdruck ihrer Produkte ermitteln, da dieser später ebenfalls im DPP ausgewiesen wird.

Die neue Verordnung ist eng mit der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verzahnt. Welche zusätzlichen Anforderungen ergeben sich dadurch insbesondere für Unternehmen, die ihre Produkte online vertreiben?

Die neue Verordnung setzt die GPSR‑Vorgaben auch für den Spielzeugbereich um. Für Unternehmen im Online‑Vertrieb heißt das ganz konkret: CE‑Kennzeichnung, Herstellerkontakt, Warnhinweise und später auch der Zugang zum Digitalen Produktpass müssen online klar erkennbar sein. Keine versteckten Infos, kein Scrollen ins Kleingedruckte. Und: Hersteller, Marktplätze und Fulfillment‑Dienstleister müssen beim Rückrufmanagement aktiver werden, damit unsichere Produkte wirklich schnell verschwinden.

Marktplätze selbst stehen stärker in der Verantwortung: Registrierung im Safety Gate, Bereitstellung von Warnhinweisen und Rückverfolgbarkeitsdaten, aktive Mitarbeit bei Rückrufen und Meldungen. Kurz gesagt: Wer online verkauft, muss künftig deutlich mehr tun, um die Sicherheit von Spielzeug zu gewährleisten.

Diese Vorgaben gelten bereits seit dem 13.12.2024. Die GPSR gilt in diesen Bereichen auch für harmonisierte Produkte wie Spielzeuge. Insbesondere die Angabe der elektronischen Adresse zusätzlich zur Postadresse ist bei vielen Herstellenden noch nicht umgesetzt.

Welche typischen Fehler oder Herausforderungen erwarten Sie bei der Umsetzung der neuen Vorschriften und wie können Unternehmen diese vermeiden?

Der größte Fehler liegt meiner Erfahrung nach im Timing. Das zeigt sich gerade sehr deutlich bei der Umsetzung der neuen Verpackungsverordnung (PPWR). Die Umsetzungsfrist endet nächsten Monat, und in vielen Unternehmen steigt die Nervosität, weil in der Lieferkette noch nicht klar ist, wer welche Verantwortung trägt. Ein Teil des Problems liegt an den unklaren Formulierungen im Gesetz. Manche Fragen werden sich erst in der Praxis klären – und genau das sorgt aktuell für Unsicherheit.

Bei der neuen EU-Spielzeugverordnung sollte genau das nicht passieren. Es bringt nichts, abzuwarten, bis jede Detailfrage beantwortet ist. Unternehmen sollten früh beginnen, ihre Prozesse, Zuständigkeiten und Lieferkettendaten zu ordnen, damit sie später nicht unter Zeitdruck geraten. Wer erst reagiert, wenn die Anforderungen unmittelbar greifen, muss meist teuer und hektisch nacharbeiten. Sinnvoller ist es, die Vorgaben jetzt Schritt für Schritt in Produktdesign, Dokumentation und die Kommunikation mit Lieferkettenpartnern zu integrieren. So entsteht ein sauberer Übergang – und keine Last‑Minute‑Rettungsaktion.

Welchen Rat geben Sie insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, damit sie die neuen Anforderungen fristgerecht und möglichst effizient umsetzen können?

Ich bin ehrlich froh, dass der Digitale Produktpass für Spielzeug eine lange Übergangsfrist hat. Andere Branchen werden die digitale Infrastruktur vorher aufbauen, und es wird geförderte Dienstleistungen geben, die bei der Umsetzung unterstützen. Wer schon einmal ausprobieren möchte, wie digitale Daten über einen QR‑Code auf ein Produkt kommen, kann das ab dem 12.08.2026 direkt an den eigenen Verpackungen testen. So lässt sich Schritt für Schritt beginnen, digitale Informationen bei Lieferkettenpartnern abzufragen.

Ich bin überzeugt, dass es bis 2030 Software‑Lösungen geben wird, die auch für Kleinstunternehmen bezahlbar und einfach zu bedienen sind. Bei der Einführung der E‑Rechnung hat das bereits gut funktioniert. Ich selbst erledige meine Buchhaltung kostengünstig und weitgehend automatisiert über eine Online‑Lösung. So wünsche ich mir das auch für den DPP.

Gerade kleine Spielzeugunternehmen sollten sich in Verbänden wie dem Wir machen Spielzeug e.V. zusammenschließen und die Angebote der IHKs nutzen, um sich niedrigschwellig weiterzubilden, Verständnis für das Thema aufzubauen und sich frühzeitig vorzubereiten. Das zahlt direkt auf das Nachhaltigkeitsziel SDG 17 ein – Partnerschaften zur Erreichung der Ziele. Am Ende geht es darum, Kindern eine nachhaltigere Zukunft zu ermöglichen. Diese Verantwortung tragen wir alle.

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