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Veranstaltung

Webinarreihe "EUDR: Update und aktuelle Änderungen der EU-Entwaldungsverordnung, Teil 3"

Würzburg - Zum Jahresende tritt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Kraft. Viele Unternehmen haben sich bereits mit den grundlegenden Anforderungen befasst. In der praktischen Umsetzung bleiben jedoch zahlreiche fachliche und operative Fragen offen.

Die Ergebnisse der Reviewphase zur EUDR werden bis zum 30. April 2026 erwartet. Daraus können sich weitere Konkretisierungen und Klarstellungen für die betriebliche Umsetzung ergeben. Für Unternehmen entsteht damit zusätzlicher Orientierungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf rechtssichere und praktikable Lösungen.

Vor diesem Hintergrund unterstützen die IHKs mit einer mehrteiligen Webinarreihe  „EUDR: Offene Fragen aus der Unternehmenspraxis“ gezielt bei der Klärung praxisrelevanter Fragestellungen und der Einordnung aktueller Entwicklungen.

Im Rahmen dieser Reihe bietet die IHK Würzburg – Schweinfurt Ihnen einen kostenlosen und kompakten Überblick über den aktuellen Stand der EUDR an.

Das Jahr 2025 und der Jahresbeginn 2026 waren geprägt von intensiven Verhandlungen, Anpassungen und erneuten Verschiebungen der EUDR‑Anwendungsfristen. Die EU‑Institutionen einigten sich im Dezember 2025 auf eine gezielte Revision, die eine Vereinfachung der Anforderungen und eine erneute Verschiebung der Anwendung auf den 30. Dezember 2026 für mittelgroße und große Unternehmen vorsieht. Gleichzeitig wurden vereinfachte Pflichten für kleinere Marktakteure, eine klarere Zuweisung der Sorgfaltspflichten sowie Anpassungen des Produktumfangs beschlossen. 

Für Herbst und Winter 2026 stehen entscheidende Meilensteine an – insbesondere:

  • Die Vorbereitung der Unternehmen auf die rechtsverbindliche Anwendung der EUDR ab 30. Dezember 2026 (für mittelgroße und große Betriebe) bzw. ab 30. Juni 2027 (für kleine und kleinste Unternehmen). 
  • Weitere Klärungen zu vereinfachten bzw. reduzierten Pflichten, insbesondere für nachgelagerte Marktakteure .
  • Die finale Ausarbeitung von FAQ‑Überarbeitungen, delegierten Rechtsakten und sonstiger Anpassungen

Unsere Expertin Saskia Wittbrodt, Rechtsanwältin bei der Reusch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Berlin informiert Sie über:

  • den aktuellen Rechtsstand und die finalen Anpassungen vor Inkrafttreten,
  • die praktischen Anforderungen an die Sorgfaltspflichten und das Reporting,
  • die Auswirkungen der neuesten Vereinfachungsschritte auf verschiedene Unternehmensgrößen,
  • sowie konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung in Ihrem Betrieb.

Saskia Wittbrodt ist Rechtsanwältin und Counsel im Team Regulatory Affairs & Market Measures bei der auf Produkthaftung spezialisierten Wirtschaftskanzlei reuschlaw. Sie berät Unternehmen in den Bereichen Regulatory Affairs, Produkthaftung, Rückruf- und Compliance Management. Sie ist Autorin für den Beck Verlag und veröffentlicht regelmäßig in relevanten Fachzeitschriften. Darüber hinaus ist Saskia Wittbrodt gefragte Referentin bei Seminaren, Tagungen und Konferenzen.

Das Format wird online per MS Teams angeboten. Die Teilnehmer können im Chat Fragen stellen und haben Gelegenheit, sich mit der Referentin auszutauschen. Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie kurz vor Beginn.

Zielgruppe

Unternehmer, Geschäftsführer, Vertriebsleiter, Exportleiter und Exportsachbearbeiter, Einkäufer/Importeure, Disponenten/Importsachbearbeiter

Registrierung

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