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Ausfuhranmeldung

Werden Unionswaren in ein Land außerhalb der EU exportiert sind diese mit der elektronischen Ausfuhranmeldung im „ATLAS“-System der Zollverwaltung anzumelden.

Es bestehen folgende Möglichkeiten die Daten elektronisch in ATLAS zu erfassen:

  • Einschaltung eines Zollbüros als Vertreter, das die Dokumente erstellt und die elektronische Kommunikation mit der Zollverwaltung übernimmt (sogenannte Vertreterlösung). Vollständige Auslagerung der Tätigkeit, nicht aber der Verantwortung.
  • Nutzung der Internetzollanmeldung (Plus) der Zollverwaltung (mit Elster Zertifikat). www.internetzollanmeldung.de
  • Nutzung einer Online-Lösung. Das exportierende Unternehmen nutzt zur Erstellung der Ausfuhranmeldung einen Online-Zugang eines Rechenzentrums.
  • Kauf eigener Software im Rahmen von Inhouse-Lösungen.

Die Ausfuhranmeldung muss für jede Warensendung ab 1.000 Euro oder einem Gewicht ab 1.000 kg elektronisch gegenüber dem Zoll abgegeben werden. Von der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt) erhält der Ausführer nach Überlassung/Bewilligung der Ausfuhr das Ausfuhrbegleitdokument (ABD), das die Warensendung zur Ausgangszollstelle (Grenzzollamt) begleitet. Nachdem die Ware die EU-Außengrenze überschritten hat, erhält der Ausführer einen elektronischen Ausgangsvermerk vom Zoll als Nachweis über die Ausfuhr aus der EU (auch wichtig für Umsatzsteuerzwecke).

Bei einem Warenwert bis 1.000 Euro kann die Ausfuhranmeldung grundsätzlich mündlich an der Grenzzollstelle gegenüber dem Zoll abgegeben werden.

Das aktuelle Merkblatt zu Zollanmeldungen ist hier abrufbar. Informationen zum IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr sind auf der Seite des Zolls verfügbar.

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