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Exportkontrolle

Eine Marktwirtschaft lebt von offenen Grenzen und freiem Warenverkehr. Der deutsche Außenhandel unterliegt daher grundsätzlich keinen Beschränkungen. Es gibt jedoch begründete Ausnahmen im europäischen und deutschen Außenwirtschaftsrecht: Verbote und Genehmigungspflichten greifen dann, wenn Exporte die europäische bzw. nationale Sicherheit gefährden – oder diplomatische und militärische Konflikte provozieren.

Exportkontrolle bezeichnet die Überprüfung und Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften beim grenzüberschreitenden Handel, um sicherzustellen, dass Waren, Technologien und Dienstleistungen nicht unbefugt in kritische oder verbotene Zielmärkte gelangen.

Einstieg in die Exportkontrolle

Erfahren Sie, was Exportkontrolle bedeutet, welche Vorgaben gelten und wie Unternehmen gesetzeskonform handeln können.

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Embargos

Informieren Sie sich über die rechtlichen Vorgaben zu Embargos, deren Auswirkungen auf den Export und wie Unternehmen die Einhaltung sicherstellen können.

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Güterlisten

Erfahren Sie, welche Produkte unter die Exportkontrolle fallen, wie Güterlisten erstellt werden und welche Regelungen für den Export bestimmter Waren gelten.

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