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Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur

Wie ist der aktuelle Stand?

Am 17. Januar 2026 wurde das EU-Mercosur-Abkommen in Asunción, Paraguay, feierlich unterzeichnet. Den Weg dafür freigemacht hatten 21 EU-Mitgliedsstaaten, die sich am 9. Januar 2026 für die Unterzeichnung des Handelsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur aussprachen. Frankreich, Polen, Ungarn, Österreich und Irland votierten dagegen, während Belgien sich enthielt. Notwendig war die Zustimmung von mindestens 15 Mitgliedsstaaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung repräsentieren - eine sogenannte qualifizierte Mehrheit. Diese kam durch die Zustimmung Italiens zustande.

Nur vier Tage nach der Unterzeichnung setzten sich am 21. Januar im EU-Parlament die Gegner des Abkommens durch mit ihrer Forderung, das Abkommen durch den Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen.

Es besteht dennoch Hoffnung, dass in den kommenden Monaten eine vorläufige Anwendung erreicht werden kann.

Noch keine Änderungen im Warenverkehr!

Das Abkommen ist noch nicht in Kraft getreten und daher gibt es aktuell auch noch keine Zollvorteile durch sogenannte Präferenzen. Die bisherigen Regelungen für den Warenaustausch bleiben bis auf Weiteres bestehen.

Die Mercosurländer können daher auch noch nicht in Lieferantenerklärungen aufgenommen werden!

Was sind die nächsten Schritte, und wie ist der Zeitplan?

Die EU und die vier Mercosurländer Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguray haben die handelspolitischen Bestandteile des Abkommens als „Interim Handelsabkommen“ abgespalten und ratifizieren dieses derzeit. 

Die Ratifizierung des gesamten Abkommens durch die nationalen Parlamente der EU kann viele Jahre dauern. Die Überprüfung des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof wird voraussichtlich 18-24 Monate dauern. Ungeachtet hiervon kann die EU-Kommission das Abkommen vorläufig anwenden.

Nach Inkrafttreten soll der Zollabbau nach einem Stufenplan erfolgen.

Warum ist das Abkommen wichtig für Unternehmen?

Mit dem EU–Mercosur-Abkommen soll eine der größten Freihandelszonen weltweit entstehen – mit mehr als 700 Millionen Einwohnern. Seitens des Mercosur sind zunächst die Länder Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay beteiligt.

Die EU ist bereits heute der wichtigste Handelspartner des Mercosur. 2024 belief sich das bilaterale Handelsvolumen auf 111 Mrd. Euro.

Für die europäische Industrie bedeutet das einen besseren Zugang zu den südamerikanischen Märkten. Besonders profitieren werden Branchen mit bislang hohen Zöllen bei der Einfuhr in den Mercosur, darunter:

  • Kraftfahrzeuge (bis 35 %)
  • Kfz-Teile (14 - 18 %)
  • Maschinen (14 - 20 %)
  • Chemie und Pharma (bis 14 bzw. 18 %)
  • Bekleidung und Schuhe (bis 35 %)

Umgekehrt könnten Rohstoffe aus den Mercosur-Staaten leichter in die EU importiert werden. Auch Rindfleisch kann zukünftig zu einem ermäßigten Zollsatz eingeführt werden, allerdings nur in begrenzten Mengen, um europäische Landwirte zu schützen. Landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Zucker und Kaffee könnten günstiger werden für europäische Verbraucher, bei zu großen Preisstürzen würden Importe jedoch ausgesetzt.

Auch EU-Exporteure von Lebensmitteln und Getränken können vom Abbau hoher Zölle auf u. a. Schokolade, Wein und Spirituosen profitieren. Gleichzeitig bleibt das hohe EU-Schutzniveau bei Lebensmittelsicherheit vollständig erhalten.

Das Abkommen zielt mittelfristig auch auf den Abbau technischer Handelshemmnisse, etwa durch die Vermeidung doppelter Zertifizierungen. EU-Unternehmen sollen zudem weitgehend gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in den MERCOSUR-Staaten erhalten. Diese Prozesse können allerdings erst nach der Ratifizierung des Gesamtabkommens beginnen.

Neben den positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft beiderseits des Atlantiks erhofft man sich in Europa auch eine Stärkung der eigenen geopolitischen Position.
 

Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

  • Es macht Sinn zu prüfen, wie viele Waren aktuell nach Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay geliefert bzw. von dort bezogen werden und wie hoch der Einfuhrzollsatz aktuell jeweils ist.
     
  • Im nächsten Schritt sollte man prüfen, ob die eigenen Waren die im Abkommen festgelegten Ursprungsregeln künftig erfüllen, also präferenzberechtigt sind. Die Ursprungsregeln für das jeweilige Produkt findet man im Annex X-B des EU-Mercosur-Abkommens
     
  • Ist dies der Fall, können die Abläufe für Präferenznachweise und Ursprungserklärungen vorbereitet werden.
     
  • Für den gestaffelten Zollabbau können außerdem erste Szenarien für Preise und Margen erarbeitet werden.
     
  • Für Produkte, die aktuell noch nicht geliefert werden, können besondere Anforderungen für die Einfuhr geprüft werden. Diese werden auch nach den Zollsenkungen bestehen bleiben.
     
  • Durch den Zollabbau kann sich die Wettbewerbssituation sowohl innerhalb der EU als auch im Mercosur verändern. Auch dies kann vorab sondiert werden.

Dies sind alles zunächst vorbereitende Maßnahmen, die erst scharf geschaltet werden, sobald das Abkommen tatsächlich in Kraft tritt!
 

Weitere Infos:

EU-Mercosur: Das Interim Trade Ageement (offizielle Seite der EU-Kommission) 

Interessant ist hier vor allem der Annex 2A unten auf der Seite mit dem Zeitplan für die Zollsenkung (Tariff Elimination Schedule):

  • Die Waren werden in Kategorien eingeteilt (Staging category).
  • Die Zollsenkungen erfolgen in den Kategorien in unterschiedicher Geschwindigkeit und in unterschiedlicher Höhe (siehe Matrix auf Seite 7).

     

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