Mit einer neuen Executive Order hat US-Präsident Donald J. Trump die zollfreie Einfuhrregelung für Kleinsendungen (sog. de minimis-Regelung) für sämtliche Länder ausgesetzt. Damit endet die bisherige Möglichkeit, Waren bis zu einem bestimmten Wert ohne Erhebung von Zöllen und Abgaben in die USA einzuführen.
Die Entscheidung knüpft an eine Reihe von Notstandsverordnungen seit Februar 2025 an, die ursprünglich auf den Kampf gegen den Drogenschmuggel aus Kanada, Mexiko und China sowie auf Maßnahmen gegen das anhaltende US-Handelsdefizit abzielten. Bereits in diesen Executive Orders wurde die Aussetzung der de minimis-Behandlung für bestimmte Länder und Warengruppen angekündigt oder temporär pausiert.
Nach Mitteilung des Handelsministeriums seien nun die technischen Voraussetzungen geschaffen, um Zollerhebungen für sämtliche betroffenen Sendungen weltweit „vollständig und zügig“ umzusetzen. Präsident Trump begründet den Schritt mit der Notwendigkeit, Umgehungen der bestehenden Zölle zu verhindern und die Wirksamkeit der handelspolitischen Notstandsmaßnahmen sicherzustellen.
Zentrale Inhalte der Verordnung
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Wegfall der de minimis-Grenze: Ab dem 29. August 2025 wird jede Warensendung – unabhängig vom Warenwert, Herkunftsland oder Transportweg – grundsätzlich zoll- und abgabenpflichtig.
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Ausnahme Postsendungen: Für internationale Postsendungen bleibt vorübergehend eine Sonderregelung bestehen. Diese unterliegen entweder einer wertabhängigen Zollberechnung (ad valorem) oder einer Pauschalabgabe pro Paket, abhängig vom Zollsatz des Ursprungslandes:
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Länder mit <16 % Zollsatz: 80 USD pro Sendung
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Länder mit 16–25 % Zollsatz: 160 USD pro Sendung
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Länder mit >25 % Zollsatz: 200 USD pro Sendung
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Einfuhrverfahren: Für nicht-postalische Kleinsendungen ist künftig eine formelle Anmeldung über das elektronische System ACE (Automated Commercial Environment) erforderlich.
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Inkrafttreten: Die neuen Regelungen gelten ab 29. August 2025, 0:01 Uhr EDT.
Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher
Die Abschaffung der de minimis-Regelung markiert einen tiefen Einschnitt im internationalen Warenverkehr mit den USA:
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Onlinehandel & E-Commerce: Anbieter und Plattformen, die bisher Kleinsendungen in die USA ohne Zollanmeldung verschicken konnten, müssen künftig mit erheblich höheren Kosten und zusätzlichem Verwaltungsaufwand rechnen.
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Logistik & Zollabwicklung: Frachtführer und Postdienste müssen neue Prozesse etablieren, um die geforderten Zollerklärungen und Abgabenerhebungen sicherzustellen.
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Verbraucherpreise: Endkunden in den USA werden voraussichtlich deutliche Preissteigerungen bei importierten Waren erleben, insbesondere bei Bestellungen aus dem Ausland im Niedrigpreissegment.
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Internationale Handelspartner: Auch für Exporteure aus der EU und Deutschland bedeutet die Maßnahme höhere Kosten und mehr Bürokratie beim Versand in die USA.
(Quelle: White House)