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Informationen über die Entsendung Ihrer Mitarbeiter und Dienstleistungserbringung in Europa

Ihr Dienstleistungskompass

Die Mitarbeiterentsendung ins Ausland betrifft immer mehr Unternehmen und Selbstständige: Ein Auftrag in Frankreich, eine Messe in Italien, ein Montageeinsatz in Norwegen oder eine kurzfristige Servicedienstleistung in Polen – in ganz Europa gelten unterschiedliche Vorschriften, die eingehalten werden müssen.

Mit dem Dienstleistungskompass haben Sie einen zentralen Ratgeber an der Hand, der Sie bei der Entsendung von Mitarbeitern und der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung unterstützt.

Was bedeutet Mitarbeiterentsendung ins Ausland?

Bei einer Entsendung arbeitet Ihr Mitarbeiter zeitlich befristet in einem anderen europäischen Land, bleibt aber in Ihrem Unternehmen angestellt. Dabei müssen Sie rechtliche, steuerliche und organisatorische Pflichten erfüllen – von der Anmeldung bei Behörden über die A1-Bescheinigung bis hin zur korrekten Rechnungsstellung.

Dienstleistungen im Ausland

Nicht immer werden Mitarbeiter entsendet – oft erbringen Unternehmen oder Selbstständige ihre Dienstleistungen direkt im Ausland. Dazu gehören zum Beispiel Beratungen, IT-Services, Handwerksarbeiten, Montagen oder Messeauftritte.

Auch in diesen Fällen gelten bestimmte Anforderungen:

  • Meldepflichten: Viele Länder verlangen eine vorherige Anmeldung auch für reine Dienstleistungen.

  • Steuern: Für die korrekte Rechnungsstellung müssen oft besondere Umsatzsteuerregelungen berücksichtigt werden.

  • Gewerbe- und Qualifikationsnachweise: Je nach Land müssen Dienstleister bestimmte Genehmigungen oder Befähigungsnachweise vorlegen.

Der Dienstleistungskompass bietet Ihnen einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen, steuerlichen Vorgaben und Anlaufstellen, damit Sie Ihre Dienstleistungen im Ausland sicher und effizient planen können.

Länderinformationen auf einen Blick

Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Ob Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien oder Ungarn – im Dienstleistungskompass finden Sie für viele Zielländer:

  • die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen,

  • notwendige Meldepflichten und zuständige Anlaufstellen,

  • steuerliche Vorgaben für die Rechnungsstellung,

  • praktische Tipps für Messen, Montageeinsätze und Serviceleistungen.

Wenn Ihr Zielland nicht aufgeführt ist oder Sie spezielle Fragen haben, unterstützt Sie Ihre zuständige IHK mit individueller Beratung.

Ihre Vorteile mit dem Dienstleistungskompass

  • Rechtssicherheit: Vermeiden Sie Bußgelder durch fehlende Meldungen.

  • Effizienz: Sparen Sie Zeit mit übersichtlichen Länderinformationen.

  • Planungssicherheit: Alle Vorschriften klar und verständlich erklärt.

Planen Sie jetzt Ihre Mitarbeiterentsendung oder die Erbringung von Dienstleistungen im Ausland – mit dem Dienstleistungskompass behalten Sie jederzeit den Überblick über Vorschriften, Pflichten und Möglichkeiten in ganz Europa.

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Grundlagen
Die Grundlagen gliedern sich in zwei Kapitel. In Kapitel I. „Arbeitnehmerentsendung“ werden die rechtlichen Grundlagen der Mitarbeiterentsendung beschrieben. Diese beinhalten auch Informationen rund um das A1-Formular und zur persönlichen Einkommenssteuer. In Kapitel II. „Umsatzsteuer“ wird unter anderem die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens erläutert. Stand: Juli 2025.
Zu den Grundlagen
Webinare Hessen
Die Webinarreihe „Mitarbeiterentsendung – Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“ der hessischen Industrie- und Handelskammern bietet Unternehmen wertvolle Informationen rund um die Entsendung von MitarbeiterInnen ins Ausland.
Zu den Webinaren

Dienstleistungskompass

Download Anmeldeseiten für Dienstleistungen in der EU
In diesem Download finden Sie eine Linksammlung über die Anmeldeseiten für Dienstleistungen in allen europäischen Ländern.
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