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Digitaler Meilenstein: Volldigitales Ursprungszeugnis für den Außenhandel

Über das zentrale Portal eUZweb können Sie seit dem 15. September Ihre Ursprungszeugnisse digital beantragen, genehmigen lassen und herunterladen.

Der bisher noch notwendige Medienbruch, die Urkunde nach der digitalen Bearbeitung durch die IHK auf vorgeschriebenen Formularen auszudrucken, entfällt. Trotzdem bleibt es rechtsverbindlich und international verifizierbar. Jedes digitale Ursprungszeugnis ist mit einer eindeutigen Seriennummer und einem Verifizierungscode ausgestattet. Behörden, Banken oder Handelspartner im In- und Ausland können die Echtheit online überprüfen.