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Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur

 

Nach mehr als 26 Jahren seit Beginn der Verhandlungen ist das EU-Mercosur-Abkommen zum 1. Mai in Kraft getreten!

Der Zollabbau erfolgt nun nach einem Stufenplan, der für jedes Produkt einsehbar ist. 

Trotz der ausstehenden Prüfung durch den EuGH und Ratifizierung des Gesamtabkommen in den einzelnen EU-Ländern hatte sich die Europäische Komission für eine vorläufige Anwendung des sogenannten Interims-Abkommens entschieden. Dieses umfasst den handelspolitischen Teil des Gesamtabkommens. 
 

Was bedeutet das konkret?

Grundsätzlich:

  1. Zollvorteile gelten für Waren, die in der EU oder im Mercosur gewonnen oder wesentlich be- bzw. verarbeitet wurden.
  2. Die Kriterien für die wesentliche Be- und Verarbeitung sind für jedes Produkt im EU-Mercosur-Abkommen festgelegt und können im Abkommen selbst (Annex 3B) oder in der Auskunftsdatenbank "Warenursprung und Präferenzen online" (WuP) anhand der ersten vier Stellen der Warennummer eingesehen werden.
  3. Die Zollvorteile selbst sind in der Access to Market Datenbank einsehbar ebenfalls auf der Basis der ersten vier bzw. sechs Ziffern der Warennummern.

Import aus einem Mercosur-Land

  • Unternehmen aus Argentinien, Brasilien und Uruguay können die Waren mit einem präferenziellen Ursprungszeugnis oder mit einer Ursprungserklärung liefern.
  • Unternehmen aus Paraguay liefern mit einem präferenziellen Ursprungszeugnis.

Export in ein Mercosur-Land

  • Europäische Unternehmen liefern mit einer Ursprungserklärung auf der Rechnung. Ab einem Warenwert von 6.000 Euro muss bei der Ursprungserklärung eine REX-Nummer angegeben werden. Diese ist beim Zoll zu beantragen.
  • Die Ursprungserklärung EU-MERCOSUR auf der Rechnung ist in allen Amtsprachen der EU zulässig, wird in der Regel jedoch, wie die Rechnung selbst, in englischer Sprache erstellt.

Wortlaut:
The exporter of the products covered by this document (REX-Nummer soweit benötigt ) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of MERCOSUR ODER EU preferential origin

Erstellung von Lieferantenerklärungen für Lieferungen innerhalb der EU

  • Die Mercosurländer können in Lieferantenerklärungen aufgenommen werden.
  • Auch hier ist nicht die Nennung der einzelnen Länder Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay, sondern ausschließlich die Angabe MERCOSUR zulässig.
  • Die ergänzende Nennung von Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay schadet nicht, ist aber aber auch nicht notwendig.


Warum ist das Abkommen wichtig für Unternehmen?

Mit dem EU–Mercosur-Abkommen entsteht eine der größten Freihandelszonen weltweit – mit mehr als 700 Millionen Einwohnern. Seitens des Mercosur sind zunächst die Länder Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay beteiligt.

Die EU ist bereits heute der wichtigste Handelspartner des Mercosur. 2024 belief sich das bilaterale Handelsvolumen auf 111 Mrd. Euro.

Für die europäische Industrie bedeutet das einen besseren Zugang zu den südamerikanischen Märkten. Besonders profitieren werden Branchen mit bislang hohen Zöllen bei der Einfuhr in den Mercosur, darunter:

  • Kraftfahrzeuge (bis 35 %)
  • Kfz-Teile (14 - 18 %)
  • Maschinen (14 - 20 %)
  • Chemie und Pharma (bis 14 bzw. 18 %)
  • Bekleidung und Schuhe (bis 35 %)

Umgekehrt könnten Rohstoffe aus den Mercosur-Staaten leichter in die EU importiert werden. Auch Rindfleisch kann zukünftig zu einem ermäßigten Zollsatz eingeführt werden, allerdings nur in begrenzten Mengen, um europäische Landwirte zu schützen. Landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Zucker und Kaffee könnten günstiger werden für europäische Verbraucher, bei zu großen Preisstürzen würden Importe jedoch ausgesetzt.

Auch EU-Exporteure von Lebensmitteln und Getränken können vom Abbau hoher Zölle auf u. a. Schokolade, Wein und Spirituosen profitieren. Gleichzeitig bleibt das hohe EU-Schutzniveau bei Lebensmittelsicherheit vollständig erhalten.

Das Abkommen zielt mittelfristig auch auf den Abbau technischer Handelshemmnisse, etwa durch die Vermeidung doppelter Zertifizierungen. EU-Unternehmen sollen zudem weitgehend gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in den MERCOSUR-Staaten erhalten. Diese Prozesse können allerdings erst nach der Ratifizierung des Gesamtabkommens beginnen.

Neben den positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft beiderseits des Atlantiks erhofft man sich in Europa auch eine Stärkung der eigenen geopolitischen Position.


Weitere Infos:

EU-Mercosur: Das Interim Trade Ageement (offizielle Seite der EU-Kommission) 

Interessant ist hier vor allem der Annex 2A unten auf der Seite mit dem Zeitplan für die Zollsenkung (Tariff Elimination Schedule):

  • Die Waren werden in Kategorien eingeteilt (Staging category).
  • Die Zollsenkungen erfolgen in den Kategorien in unterschiedicher Geschwindigkeit und in unterschiedlicher Höhe (siehe Matrix auf Seite 7).

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