Die Overseas Companies Regulations 2009 legen die Anforderungen des britischen Rechts für ausländische Kapitalgesellschaften fest, die im Vereinigten Königreich eine physische Niederlassung (UK establishment) unterhalten. Dazu gehört insbesondere die Registrierung mittels Formular OS IN01.
Diese Vorschriften werden nun um zusätzliche Bestimmungen erweitert. Ein neu eingeführter Artikel 6A verpflichtet die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Gesellschaft, ihre Identität nach Maßgabe von section 1110A des Companies Act 2006 nachzuweisen. Die Verifizierung kann kostenlos online erfolgen oder über einen Authorised Corporate Service Provider.
Ohne abgeschlossene Verifizierung dürfen Geschäftsführer im Vereinigten Königreich nicht für die Angelegenheiten der dortigen Präsenz tätig werden. Dies wird im neu aufgenommenen Part 3A der Regulations von 2009 geregelt.
Die neuen Vorschriften treten am 18. November 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt für bestehende UK establishments eine Übergangsfrist von einem Jahr zur Durchführung der Verifizierung. Für neu einzutragende Gesellschaften sowie neue Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer besteht die Verifizierungspflicht dagegen unmittelbar ab dem Inkrafttreten.
(Quelle: GTAI).