Während es ein Abkommen auf gegenseitige Beitragsfreistellung zwischen der österreichischen BUAK (Bauarbeiter- und Urlaubskasse) und ihrem deutschen Pendant, der SOKA-BAU gibt, fehlt dieses im Verhältnis mit der SOKA-DACH. So kann es passieren, dass der Fachbetrieb unfreiwillig zum „Doppelmitglied“ wurde und nachträglich erneut zur Kasse gebeten wurde.
Spenglereien, die Aufträge in Österreich annehmen wollen und der SOKA-DACH angehören, sollten sich auf alle Fälle über die zusätzlichen BUAK-Beiträge informieren.
(Quelle: BHI)