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Auf dem Bild ist eine Baustelle zu sehen.

Österreich: Doppelte Beiträge bei Spenglerarbeiten

Seit 01.11.2024 fallen Spenglerarbeiten in Österreich unter die BUAK-pflichtigen Tätigkeiten. Auch hierzulande gibt es eine Bauarbeiterausgleichskasse, die SOKA-DACH, an die auch Spengler Beiträge abführen müssen, wenn deren Tätigkeit überwiegend zum Dachdeckerhandwerk gehört.

Während es ein Abkommen auf gegenseitige Beitragsfreistellung zwischen der österreichischen BUAK (Bauarbeiter- und Urlaubskasse) und ihrem deutschen Pendant, der SOKA-BAU gibt, fehlt dieses im Verhältnis mit der SOKA-DACH. So kann es passieren, dass der Fachbetrieb unfreiwillig zum „Doppelmitglied“ wurde und nachträglich erneut zur Kasse gebeten wurde.

Spenglereien, die Aufträge in Österreich annehmen wollen und der SOKA-DACH angehören, sollten sich auf alle Fälle über die zusätzlichen BUAK-Beiträge informieren. 

(Quelle: BHI