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Vorläufige Anwendung des EU-Mercosur-Abkommen möglich

Die EU-Kommission hat die nächsten Schritte für die vorläufige Anwendung des EU-Mercosur-Abkommens eingeleitet. Das Abkommen könnte zum 1. Mai 2026 in Kraft treten.

Das Kollegium der EU-Kommissionsmitglieder hat am 10. März 2026 dem weiteren Verfahren zur vorläufigen Anwendung des EU-Mercosur-Abkommens zugestimmt. Die EU-Kommission startet nun die technischen Vorbereitungen, insbesondere beim Quotenmanagement und bei der Anpassung des Zolltarifs.

Nach Abschluss dieser Arbeiten kann die formale Notifizierung erfolgen. Wird diese noch im März vorgenommen, wäre ein Inkrafttreten zum 1. Mai 2026 möglich.

Hinweis: Die Notifizierung ist die offizielle Mitteilung an die Vertragspartner über den Abschluss der internen Verfahren.

Argentinien und Uruguay haben bereits notifiziert. Brasilien hat das Abkommen ratifiziert und will die Notifizierung noch im März vornehmen. Auch Paraguay plant nach aktuellem Stand noch im März die Ratifizierung und voraussichtlich auch die Notifizierung. Damit könnte das Abkommen von Beginn an mit allen Mercosur-Staaten Anwendung finden.

Grundlegene Informationen zum Abkommen: https://weltweit-erfolgreich.de/fokusthemen/freihandelsabkommen/abkommen-zwischen-der-eu-und-dem-mercosur/

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