Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur
Wie ist der aktuelle Stand?
Am 17. Januar 2026 wurde das EU-Mercosur-Abkommen in Asunción, Paraguay, feierlich unterzeichnet.
Den Weg dafür freigemacht haben 21 EU-Mitgliedsstaaten, die sich am 9. Januar 2026 für die Unterzeichnung des Handelsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur aussprachen. Frankreich, Polen, Ungarn, Österreich und Irland votierten dagegen, während Belgien sich enthielt. Notwendig war die Zustimmung von mindestens 15 Mitgliedsstaaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung repräsentieren - eine sogenannte qualifizierte Mehrheit. Diese kam durch die Zustimmung Italiens zustande.
Seitens des Mercosur sind zunächst die Länder Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay beteiligt.
Was bedeutet die Einigung zwischen der EU und dem Mercosur konkret?
Das Abkommen ist noch nicht in Kraft getreten und daher gibt es aktuell auch noch keine Zollvorteile durch sogenannte Präferenzen. Die bisherigen Regelungen für den Warenaustausch bleiben bis auf Weiteres bestehen.
Perspektivisch ergeben sich aus dieser Einigung aber gute Chancen für Unternehmen.
Was sind die nächsten Schritte, und wie ist der Zeitplan?
Die EU und der Mercosur möchten die handelspolitischen Bestandteile möglichst bald provisorisch anwenden. Diese sind in einem sogenannten Interims Handelsabkommen EU Mercosur zusammengefasst.
Für die provisorische Anwendung des Interims Handelsabkommens ist eine qualifizierte Mehrheit im Rat der EU sowie die Zustimmung des Europäischen Parlamentes erforderlich.
Die Ratifizierung des gesamten Abkommens durch die nationalen Parlamente der EU- und der Mercosurländer kann Monate bis Jahre dauern.
Nach Inkrafttreten soll der Zollabbau nach einem Stufenplan erfolgen.
Warum ist das Abkommen wichtig für hessische Unternehmen?
Mit dem EU–Mercosur-Abkommen soll eine der größten Freihandelszonen weltweit entstehen – mit mehr als 700 Millionen Einwohnern.
Die EU ist bereits heute der wichtigste Handelspartner des Mercosur. 2024 belief sich das bilaterale Handelsvolumen auf 111 Mrd. Euro.
Für die europäische Industrie bedeutet das einen besseren Zugang zu den südamerikanischen Märkten. Besonders profitieren werden Branchen mit bislang hohen Zöllen bei der Einfuhr in den Mercosur, darunter:
- Kraftfahrzeuge (bis 35 %)
- Kfz-Teile (14 - 18 %)
- Maschinen (14 - 20 %)
- Chemie und Pharma (bis 14 bzw. 18 %)
- Bekleidung und Schuhe (bis 35 %)
Umgekehrt könnten Rohstoffe aus den Mercosur-Staaten leichter in die EU importiert werden. Auch Rindfleisch kann zukünftig zu einem ermäßigten Zollsatz eingeführt werden, allerdings nur in begrenzten Mengen, um europäische Landwirte zu schützen. Landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Zucker und Kaffee könnten günstiger werden für europäische Verbraucher, bei zu großen Preisstürzen würden Importe jedoch ausgesetzt.
Auch EU-Exporteure von Lebensmitteln und Getränken können vom Abbau hoher Zölle auf u. a. Schokolade, Wein und Spirituosen profitieren. Gleichzeitig bleibt das hohe EU-Schutzniveau bei Lebensmittelsicherheit vollständig erhalten.
Das Abkommen zielt mittelfristig auch auf den Abbau technischer Handelshemmnisse, etwa durch die Vermeidung doppelter Zertifizierungen. EU-Unternehmen sollen zudem weitgehend gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in den MERCOSUR-Staaten erhalten. Diese Prozesse können allerdings erst nach der Ratifizierung des Gesamtabkommens beginnen.
Neben den positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft beiderseits des Atlantiks erhofft man sich in Europa auch eine Stärkung der eigenen geopolitischen Position.
Wie können sich Unternehmen vorbereiten?
- Es macht Sinn zu prüfen, wie viele Waren aktuell nach Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay geliefert bzw. von dort bezogen werden.
- Im nächsten Schritt sollte man prüfen, ob die eigenen Waren die im Abkommen festgelegten Ursprungsregeln künftig erfüllen, also präferenzberechtigt sind.
- Ist dies der Fall, können die Abläufe für Präferenznachweise und Ursprungserklärungen vorbereitet werden.
- Für den gestaffelten Zollabbau können außerdem erste Szenarien für Preise und Margen erarbeitet werden.
- Für Produkte, die aktuell noch nicht geliefert werden, können besondere Anforderungen für die Einfuhr geprüft werden. Diese werden auch nach den Zollsenkungen bestehen bleiben.
- Durch den Zollabbau kann sich die Wettbewerbssituation sowohl innerhalb der EU als auch im Mercosur verändern. Auch dies kann vorab sondiert werden.
Dies sind alles zunächst vorbereitende Maßnahmen, die erst scharf geschaltet werden, sobald das Abkommen tatsächlich in Kraft tritt!
Weitere Infos:
EU-Mercosur: Das Interim Trade Ageement (offizielle Seite der EU-Kommission)
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