Griechenland
(Stand März 2026)
Einführungsstatus für B2B-Bereich:
Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich wird ab 2026 schrittweise eingeführt:
- Ab 2. Februar 2026 gilt die Pflicht zunächst für große, in Griechenland ansässige Unternehmen mit Bruttoerlösen von mehr als 1 Mio. € im Steuerjahr 2023 (Übergangsphase bis 31. März 2026).
- Ab 1. Oktober 2026 wird die Pflicht auf alle übrigen in Griechenland ansässigen Unternehmen ausgeweitet (Übergangsphase bis 31. Dezember 2026)
Pflichten nach Geschäftsart
- B2G: verpflichtend seit 01.09.2025
- B2B: verpflichtend ab 2026 (gestaffelt nach Unternehmensgröße). Die Verpflichtung umfasst alle inländischen B2B Rechnungen sowie B2B Rechnungen an Unternehmen außerhalb der EU.
- B2C: keine allgemeine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung
Für wen gilt die Pflicht?
Die B2B-Pflicht gilt für in Griechenland ansässige Steuerpflichtige (resident taxpayers) und betrifft Transaktionen, die der griechischen Umsatzsteuer unterliegen. Nicht ansässige Unternehmen ohne feste Niederlassung in Griechenland sind grundsätzlich nicht Teil der B2B-Pflicht.
Was ist für deutsche Unternehmen relevant?
Deutsche Unternehmen sind nur dann von der griechischen B2BERechnungspflicht betroffen wenn eine feste Niederlassung (Betriebsstätte/PE) in Griechenland besteht und daher Bücher nach ΕΛΠ (griechische Rechnungslegungsvorschriften) zu führen sind.
Keine Pflicht besteht:
- wenn nur eine griechische USt Registrierung (ΑΦΜ/ΦΠΑ) vorliegt ohne feste Niederlassung (z. B. Registrierung nach ΠΟΛ 1113/2013 ausschließlich für USt Zwecke)
- wenn es sich um reine grenzüberschreitende Leistungen handelt ohne feste Niederlassung
- wenn Reverse-Charge greift
Welches Modell wird genutzt?
Griechenland führt ein staatlich gesteuertes E-Rechnungsmodell ein, das auf zertifizierten Dienstleistern und staatlichen Anwendungen basiert. Unternehmen erstellen elektronische Rechnungen in strukturierter Form (EN 16931-konform) und übermitteln diese entweder
- über einen zertifizierten E-Invoicing-Dienstleister oder
- über kostenlose staatliche Anwendungen wie myDATAapp.
Die relevanten Rechnungsdaten werden an die zentrale Plattform myDATA der Steuerbehörde (AADE) übermittelt und in die steuerlichen Melde- und Kontrollprozesse integriert. Inländische Empfänger sind verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen.
Für B2G-Rechnungen erfolgt die technische Weiterleitung zusätzlich über das National Interoperability Centre (KE.D), das als zentraler Zugangspunkt dient und an die IT-Systeme der öffentlichen Verwaltung angebunden ist.
Links:
EUCountry Fact Sheet Griechenland: eInvoicing in Greece
AHK Griechenland: Informationen zur E-Rechung (inklusive Checkliste)
Lokale offizielle Dokumente (nur auf Griechisch):
- AADE Pressemitteilung 16.09.2025 - Enthält die offizielle Bekanntmachung der AADE über die Einführung der B2BeRechnungsstellung
- A.1128/2025 – Offizielle AADEEntscheidung - Legt das rechtliche Rahmenwerk für die Umsetzung der B2BeRechnungsstellung fest
Ansprechpartnerin
Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer
Christina Iliadou
Leiterin Abteilung Dienstleistungen
Tel: +30 210 6419034
E: c.iliadou@ahk.com.gr