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Zollcontainer in Hafen aus Vogelperspektive

Zoll: Kombinierte Nomenklatur 2027 veröffentlicht

Ab dem 1. Januar 2027 gilt die aktualisierte Kombinierte Nomenklatur. Sie betrifft Unternehmen, die Waren ein- oder ausführen oder Intrastat-Meldungen abgeben.

Die EU-Kommission hat die Kombinierte Nomenklatur (KN) für 2027 veröffentlicht. Die neue Fassung ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2163 enthalten, die am 30. Oktober 2026 im EU-Amtsblatt erschienen ist.

Die KN ist ein EU-weit einheitliches Verzeichnis zur Einordnung von Waren. Diese Zuordnung bestimmt, welcher Zollsatz für eine Ware gilt und wie sie statistisch erfasst wird. Unternehmen benötigen die KN für Zollanmeldungen bei der Ein- und Ausfuhr sowie für sogenannte Intrastat-Meldungen. Mit diesen Meldungen wird der Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten statistisch erfasst. Die KN wird jedes Jahr aktualisiert. Ihre Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87.

Weitere Informationen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202602163 und englische Version

Quellen: EU-Kommission, DIHK

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