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Saudi-Arabien – Carnet A.T.A.: Erweiterung der Anwendungsbereiche

Nürnberg - Die Internationalen Handelskammer (ICC Paris) informierte, dass Carnet ATA für das Königreich Saudi Arabien ausgestellt werden dürfen.

Die vorübergehende Einfuhr von Waren wird ab sofort akzeptiert für:

  • Messen- und Ausstellungsgüter (B.1)
  • Berufsausrüstung (B.2)
  • Warenmuster (B.3)
  • Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke (B.5)

Das Carnet ATA ist ein Zollpassierscheinheft. Es dient in erster Linie der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Handel, aber auch international kultureller Tätigkeit.

Welche Länder nehmen am Carnet ATA-Verfahren teil?

Quelle: IHK Würzburg, BHI NL 06/2024

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