Diese Verschärfung wurde von der Europäischen Kommission nach gemeinsamer Bewertung und mit Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Durch die strengeren Regeln sollen Antragstellende häufiger überprüft und Sicherheitsrisiken weiter reduziert werden.
Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, der nach Einschätzung der EU zu erheblich erhöhten Sicherheitsrisiken geführt hat. Dazu zählen unter anderem die Nutzung von Migration zu politischen Zwecken, mögliche Sabotagehandlungen sowie der Missbrauch von Visa.
Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen
Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die EU bereits seit Beginn der russischen Aggression die Einreisebedingungen schrittweise verschärft hat. Die neue Regelung gilt als weiterer notwendiger Schritt, um die Sicherheit der Union und ihrer Bürger zu stärken. Angesichts der derzeitigen Lage mit wachsenden Bedrohungen auf europäischem Boden – darunter Störungen durch Drohnen und Sabotageakte – sehen die EU-Organe eine Pflicht, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Das Reisen in die EU wird dabei als ein Privileg betrachtet, das unter klaren Bedingungen steht.
Schutz des Schengen-Raums
Mit der neuen Verordnung werden Visumanträge russischer Staatsangehöriger künftig strengeren Prüf- und Kontrollverfahren unterzogen. Nach Ansicht der EU-Kommission ist dies notwendig, um die Außengrenzen der EU zu schützen und die Integrität des Schengen-Raums zu gewährleisten.
Gemeinsame Bewertung aller Mitgliedstaaten
Der Beschluss beruht auf einer gemeinsamen Analyse der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit in Russland und wurde einstimmig vom Visa-Ausschuss angenommen. Ziel ist es, Gefahren für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit einzudämmen. Gleichzeitig bleiben Ausnahmen für klar begrenzte Fälle bestehen, etwa für unabhängige Journalistinnen und Journalisten oder Menschenrechtsverteidiger. Zudem soll die einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten sichergestellt und Umgehungen des Systems verhindert werden.
(Quelle: Europäische Kommission)