Zum Hauptinhalt springen

"Zusatzzölle" im Warenverkehr mit Nordamerika

Der Einsatz von hohen länder- und branchenspezifischen Zöllen durch die US-Administration stellt einen radikalen Bruch mit den etablierten Grundsätzen des internationalen Handels dar und bedroht weltweite Lieferketten. 

Die hohen Kosten und die Unsicherheit bezüglich der künftigen Entwicklung erschweren etablierte und verhindern neue Geschäftsbeziehungen. 

 

Wo stehen wir aktuell?
Für Lieferungen in die USA gilt: 15 Prozent auf alles

Seit dem 7. August 2025 gilt seitens der USA ein einheitlicher „all-inclusive“-Zollsatz in Höhe von 15 Prozent für Waren aus der EU.

 

Bei Importen, die aus US-Sicht die nationale Sicherheit gefährden, gelten höhere Importzölle.

 

Nur wenige Produktgruppen sind ganz ausgenommen von Zusatzzöllen.

Wie funktionieren die Pauschalzölle?

Auf viele Waren wurden auch vor der ab Januar 2025 neu ausgerichteten US-Handelspolitk Zölle erhoben. Diese waren meist deutlich niedriger als 15 Prozent und galten für fast alle Handelspartner der USA. Diese Zölle sind auch weiterhin in den Zolldatenbanken hinterlegt als sogenannte MFN-Zölle.

Der Gesamtzoll berechnet sich wie folgt:

  • Sind die MFN-Zölle höher als 15 Prozent, bleiben diese MFN-Zölle bestehen und der Pauschalzoll von 15 Prozent wird nicht zusätzlich addiert.
  • Sind die MFN-Zölle niedriger als 15 Prozent, bleibt es bei dem Pauschalzoll von 15 Prozent und der MFN-Zoll wird nicht zusätzlich addiert.

Wofür steht eigentlich MFN?

MFN steht für "Most Foreign Nations" und das sogenannte Meistbegünstigungsprinzip der Welthandelsorganisation (WTO). 

Nach diesem Prinzip müssen alle Handelspartner gleich behandelt werden.
Ausnahmen gelten für Freihandelsabkommen oder eine Zollunion. 

 

  • EU-Waren, die Stahl- , Aluminium oder Kupfer enthalten, unterliegen je nach Warennummer ganz oder anteilig einem Zollsatz von 50 Prozent. 
    Falls dieser 50 Prozentzollsatz anteilig erhoben wird, wird der Nicht-Stahl- und Aluminiumanteil mit 15 Prozent belastet.
    Entscheidend ist daher eine klare Abgrenzung des Metallanteils vom restlichen Warenwert. 
     
  • Bei KfZ und -Teilen gelten, anders als nach dem Deal vom 28. Juli erwartet, weiterhin die Zusatzzölle von 25 Prozent.

Die USA und die EU haben sich Ende Juli auf wechselseitige Zollfreiheit für diverse Waren, wie etwa Flugzeuge und Bauteile, bestimmte Chemikalien, bestimmte Generika, Halbleiterausrüstungen, bestimmte landwirtschaftliche Produkte, natürliche Ressourcen und kritische Rohstoffe geeinigt.

Am 5. September veröffentlichte das White House eine Liste der Güter, für die eine wechselseitige Zollfreiheit in Frage kommen. Bisherige Zollbefreiungen für alle Länder und neue Zollbefreiungen für Partnerländer (Potential Tariff Adjustments for Aligned Partners) stehen in einer Liste:
Annex II & III
Annex II - Liste der Güter, die bislang ausgenommen sind von den 15 Prozent (Ausnahme gilt bis zum Abschluss der Section 232 Beratungen und läuft dann vermutlich aus)
Annex III (ab Seite 38) - Liste der Güter, die künftig beidseitig zollfrei gehandelt werden sollen. Die Zollbefreiung ist bei bestimmten Waren nicht nur an die Warennummer, sondern zusätzlich an die Verwendung gekoppelt. Das betrifft vor allem Materialen und Teile für Flugzeuge sowie patentfreie Pharmaprodukte und Vorprodukte hierfür. In der Liste findet sich dann ein entsprechender Eintrag in der Spalte "Scope Limitation"

  • NEU: Ab dem 29. August werden auch Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 800 US-Dollar mit Einfuhrzöllen belegt.
     
  • Bei Postsendungen und Waren mit EU-Ursprung fallen aktuell entweder 80 USD als Pauschalbetrag oder 15 Prozent auf den Warenwert als Zusatzzoll an.
     
  • Im Ergebnis haben weltweit viele Postdienstleister den postalischen Brief- und Warenversand in die USA bis auf Weiteres eingestellt.
     
  • Paketdienstleistungen sind grundsätzlich aber weiterhin möglich. Eine Abstimmung mit dem jeweiligen Paketdienstleister wird empfohlen.
     
  • Bislang galt für Kleinsendungen die sogenannte De-Minimis-Regelung gemäß der Waren mit einem Wert von bis zu 800 Euro zollfrei in die USA eingeführt werden durften.

Verträge prüfen:
Üblicherweise zahlt der Importeur den Zoll. Verträge mit dem Incoterm DDP, gemäß dem der Versender auch die Zollgebühren trägt, sind bei Lieferungen an nicht verbundene Unternehmen in den USA unüblich und sollten in der aktuellen Situation nicht verwendet werden. Man kann versuchen, den Umgang mit unerwartet hohen Zöllen, die zwischen Vertragsabschluss und Lieferungen in Kraft treten, schon im Liefervertrag explizit zu regeln.
 

Zollwert sorgfältig berechnen:
Hierdurch können unnötige Zollkosten bei der Einfuhr in die USA verhindert werden. Exporteure, die nicht selbst Hersteller sind, können prüfen, ob sie über die sogenannte “First Sale Rule” einen niedrigeren Warenwert zur Einfuhr ansetzen können. (Handels- und Zollberatung der AHK New York)

Ab wann gelten neue Zölle?
Neue Zollsätze werden erhoben für Waren, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Zölle zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Zolllager in den freien Verkehr überführt werden.
 

Wird der Zusatzzoll auf Grundlage des Ursprungslands oder des Versandlands erhoben?
Maßgeblich ist das Ursprungsland, in dem die Ware vollständig gewonnen oder wesentlich bearbeitet bzw. verarbeitet wurde.
 

Was ändert sich bei den Zollverfahren wie der aktiven Veredelung?
Grundsätzlich ändern sich die bestehenden Verfahren nicht. Bei manchen Zusatzzöllen gibt es allerdings keine Zollerstattung (Drawback).
 

Wie finde ich die relevante Warennummer für den US-Import?
Nur die ersten 6 Stellen „unserer“ Warennummer (HS-Code) gelten auch für die USA – danach muss man das Produkt nach dem US-Zolltarif nochmals einreihen, um die Einfuhrbedingungen seitens der USA einsehen zu können. 
 

Wie funktioniert die Importabwicklung in den USA?
Die Importabwicklung in den USA läuft grundsätzlich über einen Zollagenten. Mit dem Kunden sollte möglichst vorab geklärt werden, welche Angaben sein Zollagent für den Import benötigt.
 

Wie hoch sind die US-Zölle für Waren mit Warenursprung außerhalb der EU?
Die USA verhandeln aktuell weltweit. Mit UK, Japan, Indonesien und den Philippinen wurden bis Mitte August Abkommen beschlossen. Die USA erlassen außerdem einseitige Zusatzzölle, wie zuletzt gegen Kanada oder die Schweiz. Eine verlässliche Auskunft, welche Zollsätze tatsächlich aktuell gelten, gibt nur die US-Zolldatenbank HTS bzw. der Zollagent, der die Verzollung in den USA vornimmt.

Access to Markets Datenbank
Hier werden die Zusatzzölle für EU-Usprungswaren sukzessive aufgeführt. Auf der Startseite nach unten gehen und im gelben Bereich die ersten 6 Ziffern der Warennummer (HS-Code) eingeben, "Deutschland" als Exportland und dann "Vereinigte Staaten" als Bestimmungsland eingeben.

US-Zolldatenbank HTS
Die Recherche ist hier kompliziert, da sich die Zusatzzölle in Fußnoten und einem großen Sonderkapitel, dem Chapter 99, verstecken.

Germany Trade and Invest
Hier gibt es umfangreiche Informationen zur US-Handelspolitik, sowie eine detaillierte FAQ-Liste

Leitfaden zum Customs Value (CBP)
Der Leitfaden beschreibt, wie der Zollwert (Customs Value) zu berechnen ist.

Trump 2.0 Tariff Tracker Prüfungsschemata
Hier sieht man für Waren mit Ursprung EU, China, Mexiko/Kanada & Brasilien, wie die Einfuhrzzölle jeweils aussehen.

Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for All Countries – The White House
Hier gibt es Infos zum Wegfall der Sonderregelung für Lieferungen bis max. 800 USD.

Wer berät mich?

Ihre IHK berät Sie - melden Sie sich gerne mit Ihren Fragen.

Bei der konkreten Zollwertermittlung und der Berechnung komplizierter Sonderzölle, z.B. im Bereich Stahl- und Aluminiumprodukte unterstützt im Rahmen einer kostenpflichtigen Dienstleistung die
Handels- und Zollberatung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (AHK) New York

DIHK-Blitzumfrage zu US-Zöllen

Der Zoll-Deal mit den USA bringt für meisten hessischen Unternehmen keine Entlastung, wie die Auswertung der DIHK-Blitzumfrage von Anfang August zeigt.

Zur Auswertung

Ihre Ansprechpartner

Hinweis

Bitte geben Sie hier Ihre PLZ ein, um zu Ihren regionalen Ansprechpartnern zu gelangen. Diese stehen Ihnen für individuelle Rückfragen zur Verfügung.

PLZ eingeben

Hinweis

Diese Seite gehört zum Außenwirtschaftsportal Außenwirtschaftsportal Hessen.
Geben Sie bitte Ihre PLZ ein, um neben den regionalen Inhalten auch die passenden Ansprechpartner angezeigt zu bekommen.
Sie sind nicht aus Außenwirtschaftsportal Hessen? Dann können Sie diese Seite dennoch besuchen, indem Sie diesen Hinweis schließen.

Jetzt Postleitzahl eingeben