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Carnet A.T.A.

Sollen Messegut, Warenmuster und Berufsausrüstung nur vorübergehend ins Ausland mitgenommen werden, muss normalerweise beim ausländischen Zoll eine Zollkaution in Höhe der Eingangsabgaben hinterlegt werden. Das internationale Zollpassierscheinheft Carnet ATA (Admission Temporaire) erleichtert und vereinheitlicht die vorübergehende Einfuhr im Ausland und vermeidet aufwändige Abfertigungsschritte, wie z.B. die Ermittlung der Höhe der eventuellen Einfuhrabgaben oder die Hinterlegung der Sicherheit in der Landeswährung, denn es kommt ganz ohne Hinterlegung einer Zollkaution aus. Ein weiterer Vorteil ist die zügige Grenzabfertigung durch den genormten Vordruck.

Das Carnet hat eine grundsätzliche Gültigkeitssdauer von einem Jahr und kann in allen Vertragsparteien des ATA-Übereinkommens angewandt werden (die aktuelle Länderliste finden Sie hier).

Voraussetzung für die Nutzung eines Carnets ATA ist, dass die Nämlichkeit der Waren gesichert und auf dem Carnet-Vordruck vermerkt ist. Die Sicherheitsleistung für das Verfahren gewährleistet eine internationale Bürgenkette.

Carnets werden in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) ausgestellt; hierbei gilt es zu beachten, dass innerhalb der EU ein Carnet nur für Unionswaren ausgestellt werden darf. Über die Kosten und Gebühren, sowie das anfallende Versicherungsentgelt, das prozentual vom Gesamtwarenwert des Carnets berechnet wird, informiert die jeweils örtlich zuständige IHK. Das Versicherungsentgelt deckt dabei weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Ware im Ausland ab, sondern dient der Rückversicherung des Zollbürgen.

Die Abfertigungen am Zollamt sind in der Regel gebührenfrei. Ausnahmen bilden Abfertigungen außerhalb der Öffnungszeiten oder des Amtsplatzes.

Die Industrie- und Handelskammern nehmen den Antrag auf Ausstellung eines Carnets und auf Abschluss einer Kautionsversicherung in der Regel elektronisch entgegen; alle am elektronischen Verfahren teilnehmenden IHKs finden Sie hier. Ein Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Carnets besteht nicht.

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