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Intrahandelsstatistik

Die Intrahandelsstatistik erfasst den innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Versendungen und Eingänge).

Intrastat-Meldungen sind nur in dem EU-Mitgliedstaat abzugeben, von dem aus die Waren körperlich versandt werden (Versendungsmitgliedstaat) bzw. in den sie körperlich eingehen (Bestimmungsmitgliedstaat).

Von der Meldepflicht für die jeweilige Verkehrsrichtung (Versendung bzw. Eingang) sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den statistischen Wert von 500.000 Euro bzw. deren Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den statistischen Wert von 800.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben.

Wird die vorgenannte Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde, d.h. für diesen ist die erste statistische Meldung für die jeweilige Verkehrsrichtung anzugeben.

Zusätzlich muss das darauffolgende Kalenderjahr vollständig erfasst werden.

Für die Intrahandelsstatistik können die Meldungen der auskunftspflichtigen Unternehmen über das Erhebungsportal mit den Online-Meldeverfahren IDEV und eSTATISTIK.core an das Statistische Bundesamt übermittelt werden. Die Meldungen erfolgen monatlich und sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln.

Auf dem Erhebungsportal sind weitere Informationen zum Intrahandel verfügbar. Dort ist auch der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik abrufbar.

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