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Dänemark - verpflichtende digitale Buchführung

Bereits seit 1. Januar 2025 gelten in Dänemark neue Pflichten zur digitalen Buchführung, inklusive zertifizierter Systeme, E-Rechnungen und SAF-T-Export.

Ab 1. Januar 2026 betrifft dies auch ausländische Unternehmen mit Betriebsstätte in Dänemark sowie Firmen, die zwei Jahre in Folge mindestens 300.000 DKK Umsatz erzielen. Unternehmen mit Aktivitäten in Dänemark sollten ihre Buchhaltungssysteme frühzeitig auf Compliance prüfen.

Unternehmen, die verpflichtet sind, einen Jahresbericht an die Wirtschaftsbehörde zu übermitteln, müssen die Vorschriften des Buchhaltungsgesetzes zur digitalen Buchhaltung einhalten. 

Unternehmen, die gemäß dem Jahresabschlussgesetz von der Einreichung eines Jahresberichts befreit sind, aber in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Jahresnettoumsatz von ≥ 300.000 DKK (etwa 40.000 EUR) erzielen, müssen ab dem 1. Januar 2026 die Vorschriften zur digitalen Buchführung einhalten. Dies gilt unter anderem für ausländische Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder einer umsatzsteuerlichen Geschäftsstelle in Dänemark.  Mehr Infos hier.

Quellen: AHK Dänemark, IHK München

 

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