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EUDR: DIHK fordert Verschiebung und Nachbesserung bei der Entwaldungsverordnung.

Die Europäische Union will mit der neuen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) weltweit Entwaldung und Waldschädigung reduzieren.

Das soll verhindern, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte aus entwaldeten Waldflächen auf den europäischen Markt gelangen. Die gewerbliche Wirtschaft unterstützt dieses Ziel – doch die aktuelle Ausgestaltung gefährdet funktionierende Lieferketten und stellt viele Unternehmen vor kaum lösbare Aufgaben.Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft braucht es eine grundlegende Überarbeitung der EUDR, bevor sie angewendet werden kann. Dabei sollten die Berichtspflichten deutlich vereinfacht werden. Dies entspricht der EU-Binnenmarktstrategie von Mai 2025, die komplexe Vorschriften als eines der zehn größten Hemmnisse im Binnenmarkt identifiziert und gezielt abbauen will. 

Hierzu hat die DIHK Vorschläge formuliert die für Praxistauglichkeit sorgen sollen. Diese und den ganzen Artikel finden Sie auf deren Website.
Es handelt sich um eine Forderung der DIHK und ist nicht spruchreif.

(Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt

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