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EUDR: Verschiebung und Vereinfachung

Der Europäische Rat hat sich auf ein Mandat zur Verschiebung und Vereinfachung der Entwaldungsverordnung (EUDR) geeinigt.

Der Vorschlag des Rates wurde in der ersten Lesung des EU-Parlaments am 26. November 2025 teilweise angenommen, teilweise abgeändert.

Der Europäische Rat schlug am 19. November 2025 Folgendes vor:

  • Geltungsbeginn: 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
  • Die Pflicht zur Einreichung einer Sorgfaltserklärung würde ausschließlich bei den Marktteilnehmern liegen, die das Produkt erstmals auf dem Markt bereitstellen.
  • Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssten keine gesonderten Sorgfaltserklärungen mehr einreichen; lediglich die ersten nachgelagerten Wirtschaftsakteure müssten die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung aufbewahren und weitergeben.
  • Kleinst- und kleine Primärerzeuger müssten nur eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben.
  • Der Rat beauftragte zudem die Europäische Kommission, bis zum 30. April 2026 ein Simplification Review durchzuführen, um die Auswirkungen der EUDR und die administrative Belastung zu bewerten. 

Der Vorschlag des Rates wurde in der ersten Lesung des EU-Parlaments am 26. November 2025 teilweise angenommen, teilweise abgeändert.

Die finale Abstimmung im Europäischen Parlament wird dann nach Einigung zwischen dem 15. - 18. Dezember 2025 stattfinden.

Quelle: IHK Würzburg

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