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EuGH-Urteil zu Kundenanlagen: Auswirkungen auf die Wirtschaft spürbar

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ende 2024 entschieden, dass die bisherige deutsche Regelung zu sogenannten Kundenanlagen gegen EU-Recht verstößt. Betroffen sind dezentrale Stromversorgungsnetze innerhalb von Betrieben, etwa in Industrieanlagen, Bürogebäuden oder Krankenhäusern. Nach Ansicht des Gerichts umgehen diese Anlagen unzulässig die Pflichten regulärer Netzbetreiber, was den Wettbewerb einschränke.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat daraufhin im März 2025 eine Kurzumfrage unter Unternehmen durchgeführt. Ergebnis: Über die Hälfte der befragten Betriebe nutzt eine Kundenanlage – viele davon ohne es zu wissen.

Das Urteil bringt erhebliche Unsicherheiten für zahlreiche Unternehmen mit sich, insbesondere bei der rechtssicheren Weiterleitung von Strom im eigenen Netz. Weitere Details liefert die DIHK-Umfrage "Kundenanlage nach dem Energiewirtschaftsgesetz".

Quelle: DIHK

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