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Frankreich: Neue Verpackungs-Meldepflichten bei B2B Handel

Ab 1. Januar 2026 gilt in Frankreich eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) auch für gewerbliche und industrielle Verpackungen.

Bisher waren Sammel- oder Transportverpackungen im B2B-Bereich nicht von einer EPR-Meldung umfasst. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Mit dieser Neuregelung werden viele deutsche Unternehmen in Frankreich EPR-pflichtig werden. Die endgültige Durchführungsverordnung wurde noch nicht veröffentlicht. Ziel der EPR ist es, Recyclingquoten zu steigern. Mehr Infos erhalten Sie von der AHK Frankreich – zum Beispiel über die kostenfreien Webinare zum Thema. 

Quelle: IHK für München und Oberbayern

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