Zum Hauptinhalt springen

Großbritannien: ETA Einreisegebühr - kurz nach der Einführung schon teurer

Seit dem 1. Oktober 2021 benötigt man für die Einreise nach Großbritannien einen Reisepass. Nur wenn man zu einer der folgenden Gruppen gehört, kann man noch bis mindestens 31. Dezember 2025 mit dem Personalausweis einreisen:
  • Personen mit dauerhaftem Status aufgrund des EU Settlement Scheme
  • Personen mit Grenzarbeitergenehmigung
  • S2 Healthcare Visitor
  • Swiss Service Provider

Seit dem 2. April 2025 benötigen Besucher aus europäischen Ländern außerdem eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), um nach Großbritannien und Nordirland zu reisen. Anträge können von Staatsangehörigen dieser Länder ab dem 5. März 2025 gestellt werden.

Am einfachsten ist die Beantragung mit der „UK ETA App“, die aus dem Google Play oder Apple App Store heruntergeladen werden kann. Personen ohne Smartphone können ihre ETA unter GOV.UK beantragen.

Eine ETA kostete ursprünglich £10 pro Antrag, erlaubt mehrere Reisen und ist zwei Jahre lang gültig oder bis der Reisepass des Inhabers abläuft - je nachdem, was früher eintritt.

Zum 9. April 2025 wurde die Gebühr auf £16 erhöht -also schon kurz nach der Einführung!

Und Achtung: Gibt man in die Online-Suchmaschine beispielsweise die Schlüsselbegriffe „ETA Großbritannien“ ein, ist leider nicht die offizielle Website der britischen Regierung unter den ersten Treffern, sondern diverse Websites von Anbietern, die den Anschein erwecken, dass es sich dabei um eine offizielle Stelle handelt.

Quelle: Visit Britain, BHI NL 04/2025

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.

141.88.235.155

Hinweis

Diese Seite gehört zum Außenwirtschaftsportal Außenwirtschaftsportal NRW.
Geben Sie bitte Ihre PLZ ein, um neben den regionalen Inhalten auch die passenden Ansprechpartner angezeigt zu bekommen.
Sie sind nicht aus Außenwirtschaftsportal NRW? Dann können Sie diese Seite dennoch besuchen, indem Sie diesen Hinweis schließen.

Jetzt Postleitzahl eingeben