Zum Hauptinhalt springen

Nachhaltigkeits-Omnibus: EU-Parlament bestätigt Einigung zu CSRD und CSDDD

Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit die Trilog-Einigung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zur EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bestätigt.

Kernpunkte der Einigung zur CSDDD:

  • Deutlich verkleinerter Anwendungsbereich: Die CSDDD gilt künftig nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. € weltweitem Nettoumsatz. Für Franchise-Unternehmen gelten höhere Schwellenwerte; Drittstaatenunternehmen sind nur bei relevanten EU-Umsätzen oder Lizenzgebühren erfasst.

  • Risikobasierte Sorgfaltspflichten: Maßnahmen sind nur bei identifizierten (potenziellen) Risiken erforderlich, mit Priorisierung nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit. Ein Fokus auf direkte Geschäftspartner ist zulässig; Informationspflichten bestehen nur bei Bedarf.

  • Keine Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen: Stattdessen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Aussetzung vorgesehen.

  • Weitere Entlastungen: Einbeziehung nur direkt betroffener Stakeholder, Überprüfung der Maßnahmen grundsätzlich alle fünf Jahre, keine verpflichtenden Klimaschutzpläne, kein EU-weites Haftungsregime und Begrenzung der Geldbußen auf maximal 3 % des Nettoumsatzes.

  • Spätere Anwendung: Umsetzung bis 26. Juli 2028, Anwendung ab 26. Juli 2029; erste Berichtspflichten ab dem Geschäftsjahr 2030.

Fazit: Die CSDDD wird deutlich eingeschränkt, stärker harmonisiert und klar risikobasiert ausgestaltet. Der unmittelbare Anwendungsdruck für Unternehmen sinkt erheblich.

Quelle: Europäisches Parlament

Hinweis

Diese Seite gehört zum Außenwirtschaftsportal Außenwirtschaftsportal NRW.
Geben Sie bitte Ihre PLZ ein, um neben den regionalen Inhalten auch die passenden Ansprechpartner angezeigt zu bekommen.
Sie sind nicht aus Außenwirtschaftsportal NRW? Dann können Sie diese Seite dennoch besuchen, indem Sie diesen Hinweis schließen.

Jetzt Postleitzahl eingeben