Kernpunkte der Einigung zur CSDDD:
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Deutlich verkleinerter Anwendungsbereich: Die CSDDD gilt künftig nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. € weltweitem Nettoumsatz. Für Franchise-Unternehmen gelten höhere Schwellenwerte; Drittstaatenunternehmen sind nur bei relevanten EU-Umsätzen oder Lizenzgebühren erfasst.
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Risikobasierte Sorgfaltspflichten: Maßnahmen sind nur bei identifizierten (potenziellen) Risiken erforderlich, mit Priorisierung nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit. Ein Fokus auf direkte Geschäftspartner ist zulässig; Informationspflichten bestehen nur bei Bedarf.
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Keine Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen: Stattdessen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Aussetzung vorgesehen.
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Weitere Entlastungen: Einbeziehung nur direkt betroffener Stakeholder, Überprüfung der Maßnahmen grundsätzlich alle fünf Jahre, keine verpflichtenden Klimaschutzpläne, kein EU-weites Haftungsregime und Begrenzung der Geldbußen auf maximal 3 % des Nettoumsatzes.
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Spätere Anwendung: Umsetzung bis 26. Juli 2028, Anwendung ab 26. Juli 2029; erste Berichtspflichten ab dem Geschäftsjahr 2030.
Fazit: Die CSDDD wird deutlich eingeschränkt, stärker harmonisiert und klar risikobasiert ausgestaltet. Der unmittelbare Anwendungsdruck für Unternehmen sinkt erheblich.
Quelle: Europäisches Parlament