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Türkei: Einfuhrverfahren für bestimmte Lebensmittel ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 ist die Einfuhr von Milch- und Milchprodukten, Fischerei- und Aquakulturprodukten sowie Gelatine- und Kollagenprodukten für den menschlichen Verzehr aus nicht zugelassenen Ländern und Betrieben in die Türkei nicht mehr gestattet.

Unternehmen, die Produkte in die Türkei exportieren möchten, müssen bestimmte Unterlagen durch die zuständige Behörde (in Deutschland) an das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Republik Türkei übermitteln.

Da die Umsetzungsfrist näher rückt, ist es für Import- und Exportunternehmen von großer Bedeutung, die genannten Anforderungen zeitnah zu prüfen und die notwendigen Unterlagen einzureichen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Export der genannten landwirtschaftlichen Produkte in die Türkei ab 2026 weiterhin möglich bleibt.

(Quelle: IHK Ostwestfalen

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