Um in Ihren Exportpreisen keine Zusatzkosten auszugleichen, empfehlen wir, in Ihren Lieferverträgen keine DDP-Klauseln (Delivery Duty Paid) zu vereinbaren. Bei DDP ist der Exporteur zollschuldner und trägt alle Importabgaben; nutzen Sie stattdessen Incoterms wie EXW, FCA oder FOB. Weitere Informationen zu Incoterms finden Sie auf der Webseite des deutschen Zolls.
Quelle: Bayern Handwerk International, Artikel „USA und Zölle – was tun?“, aktualisiert am 08. Mai 2025